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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/67"
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Revision as of 00:52, 6 February 2015
halb seiner Klingen mit deinem Abzug nachreisest. Zům andern wann du dich stellest mit geberden / als wóllestu vor jhm Abziehen / verhelst aber doch dein Hauw künstlich vnd verborgenlich zů ruck / damit wenn er dir nach eilet du ihn lassest fehlhauwen vnd verfallen / auff das du oberhalb seiner Wehr nach jhm zůr Blóß Hauwen mógest. So du aber zůgleich mit im Ab zůziehen willens / so schick dich das du mit außtretten alweg mit dem Hauw oberhalb seiner Klingen seyest / vnnd wann er von seiner Rechten abhauwet / du wol auff sein Lincke / wo er aber auff sein Lincke Hauwet / du auff sein Rechte außtrettest / vnd zůgleich mit jhm einhauwest.
Weil aber alle stuck solches mit sich bringen / wirstu an seinem ort so von stucken gehandelt / solches gnügsam wol können vernemmen.
Ein Ermanung von den Tritten.
Cap. 7.
ES móchte hie einen wunder nemen vnnd sonderlich den / der des Fechtens vnerfahren / das ich von den Triten bericht thůe / vnd vermeinen das daran nit vil gelegen wie einer trete vnnd ob schon was daran gelegen / das solches einen der Marckt wie man sagt / wol wurde lehren / aber hieran ist so vil gelegen / das wie es denn die erfahrung gibt / alles Fechten vergebens wie künstlich es geschehe / wo nit die Trit recht darzü gebraucht werden / daher denn auch die alten Fechter so diß alles wol erwegen vnnd erfahren / in ihrer zwölfften Regel setzen.
Wer Trit erst nach den Hauwen /
Darff sich seiner kunst wenig frewen.
Derwegen ein jeder streich sein eigen Trit můß haben / welcher zůgleich mit dem streich soll ge=