Einem im passiren das Bein zubrechen.
Wan man des Feindes etwan im passiren verfehlet hette / so greiffe man mit der lincken Hand zu / sessire des Feindes Waffen / und præsentire ihm den Degen nach dem Leib zu / ziehet er dan den ober-Leib zu rück / und lasset das forderste Bein steiff auβgestreckt stehen / so darff man nur / wan man ihn mit dem Degen nicht verletzen will / mit dem rechten Fuβ hervor rucken / ihme auff sein auβgerecktes Knie tretten und in einem tritt das Bein zubrechen / wie an gegenwertiger Figur Num. XLIX. zusehen; Man nehme sich in solcher occasion wohl wahr / daβ der Feind nicht etwan simulire, und sich stelle / als wan er gar schwach / und sich ergeben wolte / hernach aber seinen Leib geschwind herumb schwencke / und einem nachfolgende lection anbringe. Mit dieser und dergleichen lectionen ist nicht zu schertzen / dan sie gar leicht ins werck können gerichtet werden.