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Zur .12. figura des Schlossringens.
Der Autor gedenckt in dieser figura der lincken armen, seines lincken beins, vnd des kegentheils rechten ferse, auch seines rechten beines, welches der Autor mit beiden henden faßet, kan auch lincks vnd rechts gebrauchet werden. ist aber meines erachtens kegen erfahrnen ringern vnd starcken starcken nicht wol zue gebrauchen, weil der Autor in diesem stuck, das gewicht vnd die declination des leibs nicht observiret, aber kegen vnerfahrnen tulpels ist es wol fur ein stuck zue gebrauchen.