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Page:2º Cod.MS.Philos.62 18r.jpg
Zur .14. figura welche der Autor den Volkomeneen gewonlichen trit nennet.
In dieser figura ist ein sonderlicher notgrif furgemalet welcher in vielen sachen dienstlich ist, nicht allein in ringen sondern auch wen man sich mit feusten oder henden schlecht, wen man seinen kegentheil am selbigen ort ergreiffen kan vnd ist also, in ringen greifft man erstlich mit beiden henden, an seinen achseln streckt darnach die lincke hand vnder seines kegentheils kin, vnd faßet ihn beÿ seinnen halskragen vnd scheubet stracks von sich, darnach trit man mit dem lincken schenckel hinder des andern rechten vnd fellet ihn also rucklinges oder seidlinges zur erden. kan auch zue beiden seiten gebraucht werden.
Wen man sich mit den feusten schlecht, macht mans also, ich liege voreinem andern gar niedrig mit geschloßenen leibe vnd henden, auch habe acht wen einer zue mir schlagen will, schlecht oder stost er, es sei von oben, von vnten oder aus der mitte mit seiner rechten, so versetze ich mit meiner lincken, doch auch nach aus deilung des gelencke, des ich alzeit mit meiner stercke seine schweche ergreiffe oder antreffe, setze stracks mit der lincken hand fort zue seinem halse, erwische ihn beÿ dem kragen, vnter dem kin, mit gestracktem arme, vnnd stoße also mit meinen knochlen an seine gorgel, schlage ihn darnach mit meiner rechten hand vmb die ohren, ziehe auch zuegleich mit meinem lincken fus seinen rechten loß oder zue mir, so mus er stracks zue boden fallen. Also auch wen er mit seiner lincken handt vors erste zue mir schlecht versetze ich mit meiner rechten vnd procedire also, wie oben bei dieser figur gemeldet wird.