N°14
Wan der ander wie vorgemeldet zustossen aufhebet, fellt man ihm mit dem Tolch vnd rechter Faust entgegen vnd mit der lincken schlegt man ihn in den Elbogen vnd beüget ihm den arm zurücke mit gewalt vber, also das ihm das achssel glidt außgehet.
You are not currently logged in. Are you accessing the unsecure (http) portal? Click here to switch to the secure portal. |
N°14
Wan der ander wie vorgemeldet zustossen aufhebet, fellt man ihm mit dem Tolch vnd rechter Faust entgegen vnd mit der lincken schlegt man ihn in den Elbogen vnd beüget ihm den arm zurücke mit gewalt vber, also das ihm das achssel glidt außgehet.