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6 Mitt den füssen gleich getretten oben Ins Creutz geschlagen vnnd vntten hinein wie vor. hatt ~~ straich 4.
7 [Blank]
8 Ist Ins kreutz anschlagenn vnnd mit fürtretten Zw einem yetzlichem Ohr ein mal geschlagenn, darnach wider mit kurtzer schneidt verfallenn vnd vollem straich.
9 Gehet mit annschlagenn Inns Creutz mit fürtretten der Lincken fuss auf die Rechten seitten zum ohr geschlagenn zwaymall auff einander flucks auffs geschwindst mit wol nach gegebnem oder gebognem leib darnach verfallen vnnd Zugeschlagen wie vor.
10 Gehett Im anschlagenn vnnd fürtretten des Rechten fuss. Zwaimal auff die lincken seitten zun Ohren Et per contra