You are not currently logged in. Are you accessing the unsecure (http) portal? Click here to switch to the secure portal. |
Difference between revisions of "Page:Ehrentitel und Lopspruch der Fechtkunst (Christoff Rösener) 1589.pdf/9"
(One intermediate revision by the same user not shown) | |||
Page status | Page status | ||
- | + | Proofread | |
Page body (to be transcluded): | Page body (to be transcluded): | ||
Line 1: | Line 1: | ||
− | <section begin="1"/>diese Ritterliche Kunst ehren vnd fordern / Also/ | + | <section begin="1"/>diese Ritterliche Kunst ehren vnd fordern / Also / |
das sie von etlichen Keysern mit ''Priuilegien'' vnnd | das sie von etlichen Keysern mit ''Priuilegien'' vnnd | ||
− | freyheiten begnadet worden / das die jenigen / | + | freyheiten begnadet worden / das die jenigen / |
− | welche diese Ritterliche Kunst gelernet vnnd gebrauchen / | + | welche diese Ritterliche Kunst gelernet vnnd gebrauchen / |
− | was Marxbrüder sein ( Die federfechter | + | was Marxbrüder sein ( Die federfechter |
− | ausgeschlossen ) einen offenen Heim / neben | + | ausgeschlossen ) einen offenen Heim / neben |
einem starcken Lewen führen mügen. Weil | einem starcken Lewen führen mügen. Weil | ||
Mir dann wissend/ das E. Gn. selbst diese Ritterliche | Mir dann wissend/ das E. Gn. selbst diese Ritterliche | ||
− | Kunst üben / vnd an derselben Hoff täglich | + | Kunst üben / vnd an derselben Hoff täglich |
durch eigene fechter brauchen lassen/ Als hab | durch eigene fechter brauchen lassen/ Als hab | ||
− | ich dieses ''Tractetlein'' ( neben einem angehängten | + | ich dieses ''Tractetlein'' ( neben einem angehängten |
− | Gesank ) darinn das gantze ''Fundament'' der löblichen | + | Gesank ) darinn das gantze ''Fundament'' der löblichen |
− | Fechtkunst begriffen / E. Gn. zu Ehren in | + | Fechtkunst begriffen / E. Gn. zu Ehren in |
Druck vorfertiget. Bin demnach in vntertheniger | Druck vorfertiget. Bin demnach in vntertheniger | ||
− | hoffnung / E. G. Werden ihr dieses ''Tractetlein'' | + | hoffnung / E. G. Werden ihr dieses ''Tractetlein'' |
− | gnedigst gefallen vnd lieb sein lassen ( wie ich | + | gnedigst gefallen vnd lieb sein lassen ( wie ich |
− | auch hierumb vnderthenig bitten thue. ) Dann | + | auch hierumb vnderthenig bitten thue. ) Dann |
E. Gn. ich sonst mit nichts bessers zu dem mahl | E. Gn. ich sonst mit nichts bessers zu dem mahl | ||
zu vorehren vermüglichen. E. Gn. wollen also | zu vorehren vermüglichen. E. Gn. wollen also | ||
zu diesem mahl gnedigst vor lieb nehmen/ Mein | zu diesem mahl gnedigst vor lieb nehmen/ Mein | ||
− | Gnediger Herr / wie bishero geschehen / sein vnd | + | Gnediger Herr / wie bishero geschehen / sein vnd |
bleiben. Befehl E. Gn. in Gottes schutz und | bleiben. Befehl E. Gn. in Gottes schutz und | ||
− | schirm. Geben in Dreszden / den 1. Julij / im | + | schirm. Geben in Dreszden / den 1. Julij / im |
1589. Jar.<section end="1"/> | 1589. Jar.<section end="1"/> | ||
Latest revision as of 17:42, 20 February 2021
diese Ritterliche Kunst ehren vnd fordern / Also / das sie von etlichen Keysern mit Priuilegien vnnd freyheiten begnadet worden / das die jenigen / welche diese Ritterliche Kunst gelernet vnnd gebrauchen / was Marxbrüder sein ( Die federfechter ausgeschlossen ) einen offenen Heim / neben einem starcken Lewen führen mügen. Weil Mir dann wissend/ das E. Gn. selbst diese Ritterliche Kunst üben / vnd an derselben Hoff täglich durch eigene fechter brauchen lassen/ Als hab ich dieses Tractetlein ( neben einem angehängten Gesank ) darinn das gantze Fundament der löblichen Fechtkunst begriffen / E. Gn. zu Ehren in Druck vorfertiget. Bin demnach in vntertheniger hoffnung / E. G. Werden ihr dieses Tractetlein gnedigst gefallen vnd lieb sein lassen ( wie ich auch hierumb vnderthenig bitten thue. ) Dann E. Gn. ich sonst mit nichts bessers zu dem mahl zu vorehren vermüglichen. E. Gn. wollen also zu diesem mahl gnedigst vor lieb nehmen/ Mein Gnediger Herr / wie bishero geschehen / sein vnd bleiben. Befehl E. Gn. in Gottes schutz und schirm. Geben in Dreszden / den 1. Julij / im 1589. Jar.
E. Gn.
Vnderthen.
Christoff Rösener
Meister des Schwerts.