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Page:Ehrentitel und Lopspruch der Fechtkunst (Christoff Rösener) 1589.pdf/9
diese Ritterliche Kunst ehren vnd fordern / Also / das sie von etlichen Keysern mit Priuilegien vnnd freyheiten begnadet worden / das die jenigen / welche diese Ritterliche Kunst gelernet vnnd gebrauchen / was Marxbrüder sein ( Die federfechter ausgeschlossen ) einen offenen Heim / neben einem starcken Lewen führen mügen. Weil Mir dann wissend/ das E. Gn. selbst diese Ritterliche Kunst üben / vnd an derselben Hoff täglich durch eigene fechter brauchen lassen/ Als hab ich dieses Tractetlein ( neben einem angehängten Gesank ) darinn das gantze Fundament der löblichen Fechtkunst begriffen / E. Gn. zu Ehren in Druck vorfertiget. Bin demnach in vntertheniger hoffnung / E. G. Werden ihr dieses Tractetlein gnedigst gefallen vnd lieb sein lassen ( wie ich auch hierumb vnderthenig bitten thue. ) Dann E. Gn. ich sonst mit nichts bessers zu dem mahl zu vorehren vermüglichen. E. Gn. wollen also zu diesem mahl gnedigst vor lieb nehmen/ Mein Gnediger Herr / wie bishero geschehen / sein vnd bleiben. Befehl E. Gn. in Gottes schutz und schirm. Geben in Dreszden / den 1. Julij / im 1589. Jar.
E. Gn.
Vnderthen.
Christoff Rösener
Meister des Schwerts.