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92. Sehen E.G. daß einer wil mit dem Rappier nach ihr schiessen, und haben zum vierdten mal einen Knebelspieß in der hand, so geben sie fleissig achtung auff den schos, das derselbe recht gedempffet wird, unter sich nach der Erden zu, iste r ganz wehrlos, so können E.Gn. wieder mit dem Spiesse nacheilen, oder ihn nachlauffen, und ihn recht wol abdecken, wann E.G. den Spieß nicht wieder wollen nachschiessen, im lauffen kan man sich im nothfall auch wol vor 2. oder 3. personen auffhalten, so einer recht damit kan uberein kommen.