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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/181"

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hab / dañ demselbigen der dir ein Blóß mit fleiß darbeut / dem soltu nicht bald ohn vortheil einhauwen / sonder auff dein gelegenheit wol achtung nemen / dañ er kan dir (wo du jm also vnfürsichtig zu Bloß hauwest / wie du hernach in stucken sehen wirst) die bald mit außtretten Entziehen vnnd dich in seinem Hauw zugleich vberlangen / Als / zum Exempel / Wann er sein Wehr im Zorn zur Rechten helt / vnnd du hauwest ihm als dann gerad zum Kopff / so kan er mit seim Rechten zur seitten auß / auff sein Rechte gegen deiner Lincken tretten / vnnd zůgleich von Oben hinein gegen deim Kopff hauwen / also das du seiner Blóß / die er dir entzogen / nicht allein fehlest / sonder auch dich erst mit solchem zůlangen mehr blóssest / das er dich desto besser mit seim Hauw vberlangen kan / also fehlestu mit dem Vorhauw / vnnd trifftt er mit seim Nachhauw. Derhalben volgt nun fürs ander / wie du die Blóssen durch betriegé angreiffen solt also / Nemlich helt er seiin Dusácken zur rechten Seitten inn einer Hůt / es sey in was Hůt es wólle / Vnden oder Oben / so fúhre ein gewaltigen hohe Streich gegen seiner lincken Seitten / welche er vor hat / nicht das du jn also treffen wollest / sondern darumb / das er von deiner Rechten seitten deinem Hauw begegnen músse / dem zůuersetzen / Laß aber dein Hauw auff sein Versatzung nit rúhren / sondern verzuck dein Hauw gleich verborgenlich noch also in vollem flug wider ab / vnd fúhre den behendiglich zu der andern seiner Rechten / von welcher er herkomen ist / deim Hauw zubegegnen / auff das er also vm sonst verfahren sey / zůuersetzen / das treibe nicht allein zu beiden seitten / sonder gegen alle vier Blóß / also wo er sein Wehr in der Quattier eins fúhrer / das du mit hauwen dargegen vber angreiffest / nicht zum treffen / sondern das du jhn auß solchem Quattier ablockest / hauwe jhm als dann / in dem er von solchem theil mit seiner Wehr herauß gehet / mit list daselbst hinein / also solt du in allen Vorháwen fürsichtig vnd bescheiden sein. Ferner soltu deine Háuw auff solche weise anschicken / also das alwegen vnder zweyen einer treffe / es sey der erst oder der ander / vnd dessen will dir auch etliche Exempel setzé / also / steher einer für dir im Bogen / vnnd halt sein Versatzung so nider / das du jhme vberhalb sein Dusacken sein Gesicht ersehen magst / so nim zwen Mittelháuw von beiden seitté / gegn einander vber zuhauwen / für dich / also hauwe den Ersten von deiner Rechten Oberhalb seim Dusácké hart vor seinem gehúltz / Vberzwerch / mit außgestrecktem Arm / durch sein Gesicht / vnd gib dein Leib wol gegen deiner Lincken / dé Hauw nach / den andern hauwe von deiner Lincken vnderhalb seim Dusacken / vberzwerch gegen seim Rechté Arm durch / will er nun von dem ersten Hauw nicht in sein Gesicht troffen werden / so muß er vbersich fahren / vnd mit solchem auffahren dir raum geben / das du jm den andern Streich / von deiner Lincken sein
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hab, dan{{dec|u|n}} demselbigen der dir ein Blöß mit fleiß darbeut, dem soltu nicht bald ohn vortheil einhauwen, sonder auff dein gelegenheit wol achtung nemen, dan{{dec|u|n}} er kan dir (wo du im also unfürsichtig zu Bloß hauwest, wie du hernach in stucken sehen wirst) die bald mit außtretten Entziehen unnd dich in seinem Hauw zugleich uberlangen, Als, zum Exempel, Wann er sein Wehr im Zorn zur Rechten helt, unnd du hauwest ihm als dann gerad zum Kopff, so kan er mit seim Rechten zur seitten auß, auff sein Rechte gegen deiner Lincken tretten, unnd zugleich von Oben hinein gegen deim Kopff hauwen, also das du seiner Blöß, die er dir entzogen, nicht allein fehlest, sonder auch dich erst mit solchem zulangen mehr blössest, das er dich desto besser mit seim Hauw uberlangen kan, also fehlestu mit dem Vorhauw, unnd trifftt er mit seim Nachhauw. Derhalben volgt nun fürs ander, wie du die Blössen durch betriegen angreiffen solt also, Nemlich helt er seiin Dusäcken zur rechten Seitten inn einer Hut, es sey in was Hut es wölle, Unden oder Oben, so führe ein gewaltigen hohe Streich gegen seiner lincken Seitten, welche er vor hat, nicht das du in also treffen wollest, sondern darumb, das er von deiner Rechten seitten deinem Hauw begegnen müsse, dem zuversetzen, Laß aber dein Hauw auff sein Versatzung nit rühren, sondern verzuck dein Hauw gleich verborgenlich noch also in vollem flug wider ab, und führe den behendiglich zu der andern seiner Rechten, von welcher er herkomen ist, deim Hauw zubegegnen, auff das er also um sonst verfahren sey, zuversetzen, das treibe nicht allein zu beiden seitten, sonder gegen alle vier Blöß, also wo er sein Wehr in der Quattier eins führer, das du mit hauwen dargegen uber angreiffest, nicht zum treffen, sondern das du ihn auß solchem Quattier ablockest, hauwe ihm als dann, in dem er von solchem theil mit seiner Wehr herauß gehet, mit list daselbst hinein, also solt du in allen Vorhäwen fürsichtig und bescheiden sein. Ferner soltu deine Häuw auff solche weise anschicken, also das alwegen under zweyen einer treffe, es sey der erst oder der ander, und dessen will dir auch etliche Exempel setzen, also, steher einer für dir im Bogen, unnd halt sein Versatzung so nider, das du ihme uberhalb sein Dusacken sein Gesicht ersehen magst, so nim zwen Mittelhäuw von beiden seitten, gegn einander uber zuhauwen, für dich, also hauwe den Ersten von deiner Rechten Oberhalb seim Dusäcken hart vor seinem gehültz, Uberzwerch, mit außgestrecktem Arm, durch sein Gesicht, und gib dein Leib wol gegen deiner Lincken, den Hauw nach, den andern hauwe von deiner Lincken underhalb seim Dusacken, uberzwerch gegen seim Rechten Arm durch, will er nun von dem ersten Hauw nicht in sein Gesicht troffen werden, so muß er ubersich fahren, und mit solchem auffahren dir raum geben, das du im den andern Streich, von deiner Lincken sein

Revision as of 17:30, 8 May 2021

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hab, dann demselbigen der dir ein Blöß mit fleiß darbeut, dem soltu nicht bald ohn vortheil einhauwen, sonder auff dein gelegenheit wol achtung nemen, dann er kan dir (wo du im also unfürsichtig zu Bloß hauwest, wie du hernach in stucken sehen wirst) die bald mit außtretten Entziehen unnd dich in seinem Hauw zugleich uberlangen, Als, zum Exempel, Wann er sein Wehr im Zorn zur Rechten helt, unnd du hauwest ihm als dann gerad zum Kopff, so kan er mit seim Rechten zur seitten auß, auff sein Rechte gegen deiner Lincken tretten, unnd zugleich von Oben hinein gegen deim Kopff hauwen, also das du seiner Blöß, die er dir entzogen, nicht allein fehlest, sonder auch dich erst mit solchem zulangen mehr blössest, das er dich desto besser mit seim Hauw uberlangen kan, also fehlestu mit dem Vorhauw, unnd trifftt er mit seim Nachhauw. Derhalben volgt nun fürs ander, wie du die Blössen durch betriegen angreiffen solt also, Nemlich helt er seiin Dusäcken zur rechten Seitten inn einer Hut, es sey in was Hut es wölle, Unden oder Oben, so führe ein gewaltigen hohe Streich gegen seiner lincken Seitten, welche er vor hat, nicht das du in also treffen wollest, sondern darumb, das er von deiner Rechten seitten deinem Hauw begegnen müsse, dem zuversetzen, Laß aber dein Hauw auff sein Versatzung nit rühren, sondern verzuck dein Hauw gleich verborgenlich noch also in vollem flug wider ab, und führe den behendiglich zu der andern seiner Rechten, von welcher er herkomen ist, deim Hauw zubegegnen, auff das er also um sonst verfahren sey, zuversetzen, das treibe nicht allein zu beiden seitten, sonder gegen alle vier Blöß, also wo er sein Wehr in der Quattier eins führer, das du mit hauwen dargegen uber angreiffest, nicht zum treffen, sondern das du ihn auß solchem Quattier ablockest, hauwe ihm als dann, in dem er von solchem theil mit seiner Wehr herauß gehet, mit list daselbst hinein, also solt du in allen Vorhäwen fürsichtig und bescheiden sein. Ferner soltu deine Häuw auff solche weise anschicken, also das alwegen under zweyen einer treffe, es sey der erst oder der ander, und dessen will dir auch etliche Exempel setzen, also, steher einer für dir im Bogen, unnd halt sein Versatzung so nider, das du ihme uberhalb sein Dusacken sein Gesicht ersehen magst, so nim zwen Mittelhäuw von beiden seitten, gegn einander uber zuhauwen, für dich, also hauwe den Ersten von deiner Rechten Oberhalb seim Dusäcken hart vor seinem gehültz, Uberzwerch, mit außgestrecktem Arm, durch sein Gesicht, und gib dein Leib wol gegen deiner Lincken, den Hauw nach, den andern hauwe von deiner Lincken underhalb seim Dusacken, uberzwerch gegen seim Rechten Arm durch, will er nun von dem ersten Hauw nicht in sein Gesicht troffen werden, so muß er ubersich fahren, und mit solchem auffahren dir raum geben, das du im den andern Streich, von deiner Lincken sein