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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/182"

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rechté Arm treffest / als bald hauw zum dritté ein Zornhauw / von deiner Rechten schlims gegen seiner Lincken durch sein Gesicht / helt er aber sein Versatzung hoch / so hauwe den Ersten vnderhalb seinem Dusacken / von deiner Lincken gegen seinem rechten Arm durch / vnd in dem er herab feller / dem Hauw nach / so hauwe den andern behend von deiner Rechten / Oberhalb seim Dusacken / zu seinem Gesicht / wann du dise zwen Háuw behend auff einander thůst / so driffest du entwe ders im Ersten sein Arm vnderhalb seim Dusácken / oder mit dem andern sein gesicht / Oberhalb seim Dusácken / dañ schwerlich wirt sie dir beide versetzen / desgleichen / führt er sein Wehr zu weit auff seiner Rechten seiten / so hauwe den Ersten von Oben gegen seiner Lincken seitten gewaltig durch / tritt vnd hauwe den andern(in dem er mit seiner Wehr dein streich zu begegné auff sein Lincke seitten verfehrt) auffen vber sein Rechten Arm / herwiderumb / wann er die Wehr zu weit auff seiner Lincké fúhret / so hauwe den ersten gegé seiner Rechté von Oben durch / den andern / zu seiner Lincken mit abtretten / vnd solche Háuw sollen allwegen behend alle beide auff einander gehen mit jren tritten / wie man aber von einerr Blóß zur andern verfúhren soll / wirstu durchauß in stucken genugsamen bericht finden.
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rechten Arm treffest, als bald hauw zum dritten ein Zornhauw, von deiner Rechten schlims gegen seiner Lincken durch sein Gesicht, helt er aber sein Versatzung hoch, so hauwe den Ersten underhalb seinem Dusacken, von deiner Lincken gegen seinem rechten Arm durch, und in dem er herab feller, dem Hauw nach, so hauwe den andern behend von deiner Rechten, Oberhalb seim Dusacken, zu seinem Gesicht, wann du dise zwen Häuw behend auff einander thust, so driffest du entwe ders im Ersten sein Arm underhalb seim Dusäcken, oder mit dem andern sein gesicht, Oberhalb seim Dusäcken, dan{{dec|u|n}} schwerlich wirt sie dir beide versetzen, desgleichen, führt er sein Wehr zu weit auff seiner Rechten seiten, so hauwe den Ersten von Oben gegen seiner Lincken seitten gewaltig durch, tritt und hauwe den andern(in dem er mit seiner Wehr dein streich zu begegnen auff sein Lincke seitten verfehrt) auffen uber sein Rechten Arm, herwiderumb, wann er die Wehr zu weit auff seiner Lincken führet, so hauwe den ersten gegen seiner Rechten von Oben durch, den andern, zu seiner Lincken mit abtretten, und solche Häuw sollen allwegen behend alle beide auff einander gehen mit jren tritten, wie man aber von einerr Blöß zur andern verführen soll, wirstu durchauß in stucken genugsamen bericht finden.
  
'''Vom versetzen / vnnd wie alle Háuw in drey theyl / das ist in''' Reitzer / Nemer / vnd Treffer geteilet werden.
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'''Vom versetzen, unnd wie alle Häuw in drey theyl, das ist in''' Reitzer, Nemer, und Treffer geteilet werden.
  
 
Das sechst Capitel.  
 
Das sechst Capitel.  
  
'''D'''emnach bißher die Leger vnd Háuw / auch von den Blóssen / auff welche die Háuw gerichtet werdé / nach lenge erklárt / vñ aber nicht genůg / das du bißher gelehrt / wie du die Háuw gegen deiner feindt stadtlich vnd lang von dir hauwen kanst / sonder ist auch von nóten / das du nicht weniger solcher Háuw / wo sie von deiner widerpart auff dich gehauwen werden / abweisen vnnd versetzen kónnest / derhalben ob ich wol im Schwerdt vom Versetzen in gemein geschreibé / so wils doch die notturfft erfordern / das ich hie im Dusácken vom versetzen / als von dem andern Hauptstuck des fechtens / etwas klárlicher vnd eigentlicher handle / ist derowegen zu mercken / das der Versatzung fürnemlich zwo seind / Nemlich / Eine von Oben / die Ander von Vndé / auß der ersten / so vom Oberhauw kompt / entspringt das Leger / genandt Schnitt / oder auch gerade Ver=
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'''D'''emnach bißher die Leger und Häuw, auch von den Blössen, auff welche die Häuw gerichtet werden, nach lenge erklärt, un{{dec|u|d}} aber nicht genug, das du bißher gelehrt, wie du die Häuw gegen deiner feindt stadtlich und lang von dir hauwen kanst, sonder ist auch von nöten, das du nicht weniger solcher Häuw, wo sie von deiner widerpart auff dich gehauwen werden, abweisen unnd versetzen könnest, derhalben ob ich wol im Schwerdt vom Versetzen in gemein geschreiben, so wils doch die notturfft erfordern, das ich hie im Dusäcken vom versetzen, als von dem andern Hauptstuck des fechtens, etwas klärlicher und eigentlicher handle, ist derowegen zu mercken, das der Versatzung fürnemlich zwo seind, Nemlich, Eine von Oben, die Ander von Unden, auß der ersten, so vom Oberhauw kompt, entspringt das Leger, genandt Schnitt, oder auch gerade Ver=

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rechten Arm treffest, als bald hauw zum dritten ein Zornhauw, von deiner Rechten schlims gegen seiner Lincken durch sein Gesicht, helt er aber sein Versatzung hoch, so hauwe den Ersten underhalb seinem Dusacken, von deiner Lincken gegen seinem rechten Arm durch, und in dem er herab feller, dem Hauw nach, so hauwe den andern behend von deiner Rechten, Oberhalb seim Dusacken, zu seinem Gesicht, wann du dise zwen Häuw behend auff einander thust, so driffest du entwe ders im Ersten sein Arm underhalb seim Dusäcken, oder mit dem andern sein gesicht, Oberhalb seim Dusäcken, dann schwerlich wirt sie dir beide versetzen, desgleichen, führt er sein Wehr zu weit auff seiner Rechten seiten, so hauwe den Ersten von Oben gegen seiner Lincken seitten gewaltig durch, tritt und hauwe den andern(in dem er mit seiner Wehr dein streich zu begegnen auff sein Lincke seitten verfehrt) auffen uber sein Rechten Arm, herwiderumb, wann er die Wehr zu weit auff seiner Lincken führet, so hauwe den ersten gegen seiner Rechten von Oben durch, den andern, zu seiner Lincken mit abtretten, und solche Häuw sollen allwegen behend alle beide auff einander gehen mit jren tritten, wie man aber von einerr Blöß zur andern verführen soll, wirstu durchauß in stucken genugsamen bericht finden.

Vom versetzen, unnd wie alle Häuw in drey theyl, das ist in Reitzer, Nemer, und Treffer geteilet werden.

Das sechst Capitel.

Demnach bißher die Leger und Häuw, auch von den Blössen, auff welche die Häuw gerichtet werden, nach lenge erklärt, und aber nicht genug, das du bißher gelehrt, wie du die Häuw gegen deiner feindt stadtlich und lang von dir hauwen kanst, sonder ist auch von nöten, das du nicht weniger solcher Häuw, wo sie von deiner widerpart auff dich gehauwen werden, abweisen unnd versetzen könnest, derhalben ob ich wol im Schwerdt vom Versetzen in gemein geschreiben, so wils doch die notturfft erfordern, das ich hie im Dusäcken vom versetzen, als von dem andern Hauptstuck des fechtens, etwas klärlicher und eigentlicher handle, ist derowegen zu mercken, das der Versatzung fürnemlich zwo seind, Nemlich, Eine von Oben, die Ander von Unden, auß der ersten, so vom Oberhauw kompt, entspringt das Leger, genandt Schnitt, oder auch gerade Ver=