Wiktenauer logo.png

Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/206"

From Wiktenauer
Jump to navigation Jump to search
Page statusPage status
-
Not proofread
+
Proofread
Page body (to be transcluded):Page body (to be transcluded):
Line 1: Line 1:
deinem Dusackenn auffzeucht zu einem andern streich gerad für dir hinin sein Gesicht / vnd wende vnder des gleich wol die Lange schneide gegen dem ort / von welchem du sihest das er wider herhauwen will / so bistu versetzt. Wann du jhm aber seine Háuwe nicht auffhalten kanst / dieweil er dir vileicht zu starck ist / vnd mit gewalt durch brechen wurde / so mercke in den sein Hauwe von deinem Dusacken durch / gegen der Erden verfellet / oder zur Seitten auft verfahren das du jhm (dieweil sein Dusacken noch also im durchfahren ist) auch gerade zu seinem Gesicht stechest / vnd solchen stich ehe dann sein Wehr volkomen zur erden verfallen ist / vollendest / Begegnet er dir aber mit verfúhrten Háuwen / so stich jm abermals / in dem er seinen Dusacken also herum von einé ort zum andern fúhret / gerad fúrsich auß dem Langenort / gegen seinem Gesichte oder seiner Brust / vnnd nim vnder des fleissig wahr / wo er mit seinem hauw herein fallen wólle / gegen demselbigen ort wende die Lange schneide mit dem gehültz vbersich / vnd bleibe vnder des mit deinem vordern ort gleichwol vor seiné Gesichte oder Brußt / als bald so offt du demnach deine Gelegenheit ersihest / so lasse ein Hauw der nechsten Blósse zu fliegen / vnd ist das die rechte summa / vnd entliche meinungaller Bruch / Nemlich also offt zwen Háuw zusammen rieren oder binden / das du in dem sie noch im Band bochen / also an seinem Dusacken fúr dir hin stechest / vnangesehen wo sein Dusacken von dem deinen verfahre.
+
<small>deinem Dusacken auffzeucht zu einem andern streich gerad für dir hin in sein Gesicht, und wende under des  
 
+
gleich wol die Lange schneide gegen dem ort, von welchem du sihest das er wider herhauwen wil, so bistu versetzt.  
Diser Regel soltu in allen treffen wol wahr nemen vnd mercken / so wirstu einem jeden er Fechte auff dich was er wólle / leichtlich einbrechen / vnnd jhn mit seinen stucken von dir abtreiben kónnen.
+
Wann du ihm aber seine häuwe nicht auff halten kanst, dieweil er dir villeicht zu starck ist, und mit gewalt durch  
 
+
brechen wurde, so mercke in dem sein hauwe von deinem Dusacken durch, gegen der erden verfellet, oder zur seiten
Demnach so dir aber dein wider Fechter nicht hauwen wolte / vnd sich gleichwol also fúr dich Leger / auff das du jhm abermals nicht also vnbedacht zur Blósse hinein hauwen darffest / derhalben wil auch von nóten sein / das du auch alle Leger zubrechen / vnd wie du jhn darauß treiben sollest gůt wissens habest / nemlich also / Es Legere sich dein wider Fechter in was Hůt er wólle / so stich jhm gerade zu auß dem Langen ort sein Gesicht / von welcher Seitten er dir als dann deinen Stoß außschlecht / eben zu derselbigen Seitten hauwe jhm hinein / dauon dann hernach offtermals meldung beschehen wirt.
+
auß verfahren, das du ihme (dieweil sein Dusacken noch also im durchfahren ist) auch gerade zu seinem gesicht
 +
stechest, und solchen stich ehe dann sein Wehr volkommen zur erden verfallen ist, vollendest, Begegnet er dir aber  
 +
mit verführten häuwen, so stich ihm abermals in dem er seinen Dusacken also herumb von einen ort zum andern  
 +
führet, gerad fürsich auß dem Langen ort, gegen seinem Gesichte oder seiner Brust, und nim under des fleissig  
 +
wahr, wo er mit seinem hauw herein fallen wölle, gegen dem selbigen ort wende die Lange schneide mit dem gehültz  
 +
ubersich, und bleibe under des mit deinem vordern orth gleichwol vor seinen gesichte oder Brußt, als  
 +
bald und so offt du demnach deine gelegenheit ersihest, so lasse ein hauw der nechsten Blösse zu fliegen, unnd ist das  
 +
die rechte summa, und entliche meinung aller Brüch, Nemlich als offt zwen häuw zusammen rieren oder binden,
 +
das du in dem sie noch im Band bochen, also an seinem Dusacken für dir hin stechest, unangesehen wo sein Dusacken  
 +
von dem deinen verfahre. Diser Regel soltu in allen treffen wol wahr nemen unnd mercken, so wirstu einem  
 +
jeden er Fechte auff dich was er wölle, leichtlich einbrechen, und ihn mit seinen stucken von dir abtreiben können. Demnach so dir aber dein wider Fechter nicht hauwen wolte, und sich gleichwol also für dich Legert, auff  
 +
das du ihm abermals nicht also unbedacht zur Blösse hinein hauwen darffest, Derhalben wil auch von nöten sein,
 +
das du auch alle Leger zubrechen, und wie du ihn darauß treiben sollest gut wissens habest, nemlich also,
 +
Es Legere sich dein widerFechter in was Hut er wölle, so stich ihm gerade zu auß dem Langen  
 +
ort sein gesicht, von welcher seitten er dir als dann deinen  
 +
stoß außschlecht, eben zu der selbigen Seitten hauwe ihm
 +
hinein, davon dan{{dec|u|n}} hernach offtermals  
 +
meldung beschehen wirt.</small>

Revision as of 17:37, 15 May 2021

This page has been proofread, but needs to be validated.

deinem Dusacken auffzeucht zu einem andern streich gerad für dir hin in sein Gesicht, und wende under des gleich wol die Lange schneide gegen dem ort, von welchem du sihest das er wider herhauwen wil, so bistu versetzt. Wann du ihm aber seine häuwe nicht auff halten kanst, dieweil er dir villeicht zu starck ist, und mit gewalt durch brechen wurde, so mercke in dem sein hauwe von deinem Dusacken durch, gegen der erden verfellet, oder zur seiten auß verfahren, das du ihme (dieweil sein Dusacken noch also im durchfahren ist) auch gerade zu seinem gesicht stechest, und solchen stich ehe dann sein Wehr volkommen zur erden verfallen ist, vollendest, Begegnet er dir aber mit verführten häuwen, so stich ihm abermals in dem er seinen Dusacken also herumb von einen ort zum andern führet, gerad fürsich auß dem Langen ort, gegen seinem Gesichte oder seiner Brust, und nim under des fleissig wahr, wo er mit seinem hauw herein fallen wölle, gegen dem selbigen ort wende die Lange schneide mit dem gehültz ubersich, und bleibe under des mit deinem vordern orth gleichwol vor seinen gesichte oder Brußt, als bald und so offt du demnach deine gelegenheit ersihest, so lasse ein hauw der nechsten Blösse zu fliegen, unnd ist das die rechte summa, und entliche meinung aller Brüch, Nemlich als offt zwen häuw zusammen rieren oder binden, das du in dem sie noch im Band bochen, also an seinem Dusacken für dir hin stechest, unangesehen wo sein Dusacken von dem deinen verfahre. Diser Regel soltu in allen treffen wol wahr nemen unnd mercken, so wirstu einem jeden er Fechte auff dich was er wölle, leichtlich einbrechen, und ihn mit seinen stucken von dir abtreiben können. Demnach so dir aber dein wider Fechter nicht hauwen wolte, und sich gleichwol also für dich Legert, auff das du ihm abermals nicht also unbedacht zur Blösse hinein hauwen darffest, Derhalben wil auch von nöten sein, das du auch alle Leger zubrechen, und wie du ihn darauß treiben sollest gut wissens habest, nemlich also, Es Legere sich dein widerFechter in was Hut er wölle, so stich ihm gerade zu auß dem Langen ort sein gesicht, von welcher seitten er dir als dann deinen stoß außschlecht, eben zu der selbigen Seitten hauwe ihm hinein, davon dann hernach offtermals meldung beschehen wirt.