Wiktenauer logo.png

Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/313"

From Wiktenauer
Jump to navigation Jump to search
 
 
(2 intermediate revisions by the same user not shown)
Page body (to be transcluded):Page body (to be transcluded):
Line 1: Line 1:
vndersich fahren / sondern auch mit dem gantzen leib mit außgestreckter Wehr dich sencken / es sei dann das du deinen vortheil ein stuck Fechten ersehen habest / oder wann er dir sogahr nider zůsticht / so verzucke jhm den vndern leib mit ausweichen / vnnd Stiche jhm dieweil gerad vor dir hin seinem gesicht.
+
<section begin="1"/>undersich fahren, sondern auch mit dem gantzen leib mit außgestreckter Wehr dich sencken, es sei  
 +
dann das du deinen vortheil ein stuck zu Fechten ersehen habest, oder wann er dir so gahr nider  
 +
zu sticht, so verzucke ihm den undern leib mit ausweichen, unnd Stiche ihm dieweil gerad vor  
 +
dir hin zu seinem gesicht.<section end="1"/>
  
Zu diser gehórt nun die ander Regel / welche ist dise nemlich / fúhre in allem versetzen die spitz gerichts oder gegen seinem gesicht / vnd wo er nun herhauwet / so wende jm gleichwol (wie bißher gelehrt) die Lange schneid gegen seinem Hauw / vnnd mercke vnder des sehr fleissig wann er seinen herkomenden hauw oder stich wider abzucken wolt / so soltu mit deinem gefeß nicht hernach wischen / sonder allein die Lange schneid herumb wenden / aber mit den tritten folge oder trit behend gegen der seiten / von welcher er seinen Hauw wider abgezucket hat / vnd Stich jhm eben dieweil er noch jm abzucken oder herumbfahren ist / gerichts für dir hinein gegen seim gesicht.
+
<section begin="2"/>Zu diser gehört nun die ander Regel, welche ist dise nemlich, führe in allem versetzen die spitz  
 +
gerichts oder gegen seinem gesicht, und wo er nun herhauwet, so wende im gleichwol (wie bißher  
 +
gelehrt) die Lange schneid gegen seinem Hauw, unnd mercke under des sehr fleissig wann er  
 +
seinen herkomenden hauw oder stich wider abzucken wolt, so soltu mit deinem geFeß nicht hernach  
 +
wischen, sonder allein die Lange schneid herumb wenden, aber mit den tritten folge oder  
 +
trit behend gegen der seiten, von welcher er seinen Hauw wider abgezucket hat, und Stich ihm
 +
eben dieweil er noch im abzucken oder herumb fahren ist, gerichts für dir hinein gege{{dec|u|n}} seim gesicht.<section end="2"/>
  
Also versetzestu gar nicht / nemlich das du mit dem gefeß dargegen fahrest / sonder als bald du gewahr wirst das er abzucken will / so tritst du auff die ander seiten / vnnd wendest allein die Lange schneide herumb / vnd stich gleich mit gerade zů fúr dir hin so bistu versetzt / dann welcher den Mann also mit vmbzucken oder Durchwechseln verfúhren oder betriegen will / der Blóst sich oder verkúrzt sich selber / es seye dann sach das er sampt dem verfúhen mit den geberden gahr behend sey / aber gegen vnerfahrene vnd vngeúbte Fechter ist es ein gewisser treffer / davon hernach weiter.
+
<section begin="3"/>Also versetzestu gahr nicht, nemlich das du mit dem geFeß dargegen fahrest, sonder als bald  
 +
du gewahr wirst das er abzucken will, so tritst du auff die ander seiten, unnd wendest allein die  
 +
Lange schneide herumb, und stich gleich mit gerade zu für dir hin so bistu versetzt, dann welcher  
 +
den Mann also mit umbzucken oder Durchwechseln verführen oder betriegen will, der Blöst
 +
sich oder verkürtzt sich selber, es seye dann sach das er zu sampt dem verfühen mit den geberden  
 +
gahr behend sey, aber gegen unerfahrene und ungeübte Fechter ist es ein gewisser treffer, davon  
 +
hernach weiter.<section end="3"/>
  
Also hastu bißher gehórt / Erstlich wie du jenes Háuw vnd Stich abtragen vnd nach fechten / zům andern wie du dich gegen seinem verfúhren anschicken / vnd jm (dieweil er vmb oder durch wechselt) nachstechen oder eintringen solt / Derhalben will ich jetzt ferner für die hand nemen /
+
<section begin="4"/>Also hastu bißher gehört, Erstlich wie du jenes Häuw und Stich abtragen und nach fechten,
 +
Zum andern wie du dich gegen seinem verführen anschicken, und im (dieweil er umb oder durch  
 +
wechselt) nachstechen oder eintringen solt, Derhalben will ich jetzt ferner für die hand nemen,<section end="4"/>

Latest revision as of 12:42, 19 June 2021

This page has been proofread, but needs to be validated.

undersich fahren, sondern auch mit dem gantzen leib mit außgestreckter Wehr dich sencken, es sei dann das du deinen vortheil ein stuck zu Fechten ersehen habest, oder wann er dir so gahr nider zu sticht, so verzucke ihm den undern leib mit ausweichen, unnd Stiche ihm dieweil gerad vor dir hin zu seinem gesicht.

Zu diser gehört nun die ander Regel, welche ist dise nemlich, führe in allem versetzen die spitz gerichts oder gegen seinem gesicht, und wo er nun herhauwet, so wende im gleichwol (wie bißher gelehrt) die Lange schneid gegen seinem Hauw, unnd mercke under des sehr fleissig wann er seinen herkomenden hauw oder stich wider abzucken wolt, so soltu mit deinem geFeß nicht hernach wischen, sonder allein die Lange schneid herumb wenden, aber mit den tritten folge oder trit behend gegen der seiten, von welcher er seinen Hauw wider abgezucket hat, und Stich ihm eben dieweil er noch im abzucken oder herumb fahren ist, gerichts für dir hinein gegen seim gesicht.

Also versetzestu gahr nicht, nemlich das du mit dem geFeß dargegen fahrest, sonder als bald du gewahr wirst das er abzucken will, so tritst du auff die ander seiten, unnd wendest allein die Lange schneide herumb, und stich gleich mit gerade zu für dir hin so bistu versetzt, dann welcher den Mann also mit umbzucken oder Durchwechseln verführen oder betriegen will, der Blöst sich oder verkürtzt sich selber, es seye dann sach das er zu sampt dem verfühen mit den geberden gahr behend sey, aber gegen unerfahrene und ungeübte Fechter ist es ein gewisser treffer, davon hernach weiter.

Also hastu bißher gehört, Erstlich wie du jenes Häuw und Stich abtragen und nach fechten, Zum andern wie du dich gegen seinem verführen anschicken, und im (dieweil er umb oder durch wechselt) nachstechen oder eintringen solt, Derhalben will ich jetzt ferner für die hand nemen,