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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/336"

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weiß starck / vnd schnitsweiß von dir / vnd das hoch oder nider / mit auffrechtem oder nider gesencktem leib / jhe nach dem er seine Háuw hoch oder nider herfúhret / so lang biß du ihn eintweders múth machest vnd schwechest / oder sonst deinen vortheil andere stuch Fechten haben kanst.
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weiß starck, und schnitsweiß von dir, und das hoch oder nider, mit auffrechtem oder nider gesencktem leib, ihe nach dem er seine Häuw hoch oder nider herführet, so lang biß du ihn eintweders müth machest und schwechest, oder sonst deinen vortheil andere stuch zu Fechten haben kanst.
  
Es gilt auch gleich vnd soll dich nicht irren / von welcher seiten er seinen hauw am ersten herfúhret / dann wann er seine háuw von seiner Lincken gegen deiner Rechten herfúhret / so soltu mit deiner klingen vnden durch gehn / vnd auch von deiner Lincken gegen seiner Rechten dar gegen hauwen / wie nechst hievor vom durchgehn gelehrt / Hauwet er aber von seiner Rechten / so Hauwe auch mit erhebter Wehr von deiner Rechten gegen seiner klingen durch.
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Es gilt auch gleich und soll dich nicht irren, von welcher seiten er seinen hauw am ersten herführet, dann wann er seine häuw von seiner Lincken gegen deiner Rechten herführet, so soltu mit deiner klingen unden durch gehn, und auch von deiner Lincken gegen seiner Rechten dar gegen hauwen, wie nechst hievor vom durchgehn gelehrt, Hauwet er aber von seiner Rechten, so Hauwe auch mit erhebter Wehr von deiner Rechten gegen seiner klingen durch.
  
'''Ein anders / wie du jhm sein klingen vbersich außschlagen / ''' und durch ein Mittelhauw schwechen / vnd mit einem Oberhauw Dempffen / vnd eilents nachstechen solt.
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'''Ein anders, wie du ihm sein klingen ubersich außschlagen,''' und durch ein Mittelhauw schwechen, und mit einem Oberhauw Dempffen, und eilents nachstechen solt.
  
'''B'''Egegnet dir einer in gerader versatzung / wann du in die rechte Vnderhůt komen bist / so fúhre dein klingen eilents mit dem ort / das ist / mit der spitz vnden bey der erden / vnder der seinen biß seiner halben klingen durch / in solchem durchfahren so wende die Lange schneide vbersich / also das die außwendige flache hand gegen dir stand / Hauwe also von vnden vbersich gegen seiner klingen durch / vnd ziehe hiemit dein Wehr vmb deinen Kopff / vnd Hauwe den andern ein Mittelhauw von deiner Rechten / vberzwerch starck durch sein gesicht / also das dein wehr gegen deiner Lincken seiten wider vumb den Kopff fliege / vnd Hauwe den dritten behend von Oben nider / in einem gerichts durch sein gesicht / zů solchem hauw soltu durch weit von einander tretten / vnd mit dem obern leib wol nider gesenckt kommen / auch dein Gefeß mit außgestrecktem Arm der klingen / jm herabhauwen ein gut theil gegen der erden vor fúhren / dardurch du jhm sein klingen dester mehr schwechen vnd vndersich tringen kanst also bald du disen hauw volbracht / als bald Stich gerad fúr dir hinein / er habe sein Wehr wider vnder der deinen herfúr bracht oder nicht / allein wende jm hinein stechen die Lange schneide gegen seiner klingen / so hast fu jhm bald versetzt.
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'''B'''Egegnet dir einer in gerader versatzung, wann du in die rechte Underhut komen bist, so führe dein klingen eilents mit dem ort, das ist, mit der spitz unden bey der erden, under der seinen biß zu seiner halben klingen durch, in solchem durchfahren so wende die Lange schneide ubersich, also das die außwendige flache hand gegen dir stand, Hauwe also von unden ubersich gegen seiner klingen durch, und ziehe hiemit dein Wehr umb deinen Kopff, und Hauwe den andern ein Mittelhauw von deiner Rechten, uberzwerch starck durch sein gesicht, also das dein wehr gegen deiner Lincken seiten wider vumb den Kopff fliege, und Hauwe den dritten behend von Oben nider, in einem zu gerichts durch sein gesicht, zu solchem hauw soltu durch weit von einander tretten, und mit dem obern leib wol nider gesenckt kommen, auch dein Gefeß mit außgestrecktem Arm der klingen, im herabhauwen ein gut theil gegen der erden vor führen, dardurch du ihm sein klingen dester mehr schwechen und undersich tringen kanst also bald du disen hauw volbracht, als bald Stich gerad für dir hinein, er habe sein Wehr wider under der deinen herfür bracht oder nicht, allein wende im hinein stechen die Lange schneide gegen seiner klingen, so hast fu ihm bald versetzt.

Revision as of 18:42, 26 June 2021

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weiß starck, und schnitsweiß von dir, und das hoch oder nider, mit auffrechtem oder nider gesencktem leib, ihe nach dem er seine Häuw hoch oder nider herführet, so lang biß du ihn eintweders müth machest und schwechest, oder sonst deinen vortheil andere stuch zu Fechten haben kanst.

Es gilt auch gleich und soll dich nicht irren, von welcher seiten er seinen hauw am ersten herführet, dann wann er seine häuw von seiner Lincken gegen deiner Rechten herführet, so soltu mit deiner klingen unden durch gehn, und auch von deiner Lincken gegen seiner Rechten dar gegen hauwen, wie nechst hievor vom durchgehn gelehrt, Hauwet er aber von seiner Rechten, so Hauwe auch mit erhebter Wehr von deiner Rechten gegen seiner klingen durch.

Ein anders, wie du ihm sein klingen ubersich außschlagen, und durch ein Mittelhauw schwechen, und mit einem Oberhauw Dempffen, und eilents nachstechen solt.

BEgegnet dir einer in gerader versatzung, wann du in die rechte Underhut komen bist, so führe dein klingen eilents mit dem ort, das ist, mit der spitz unden bey der erden, under der seinen biß zu seiner halben klingen durch, in solchem durchfahren so wende die Lange schneide ubersich, also das die außwendige flache hand gegen dir stand, Hauwe also von unden ubersich gegen seiner klingen durch, und ziehe hiemit dein Wehr umb deinen Kopff, und Hauwe den andern ein Mittelhauw von deiner Rechten, uberzwerch starck durch sein gesicht, also das dein wehr gegen deiner Lincken seiten wider vumb den Kopff fliege, und Hauwe den dritten behend von Oben nider, in einem zu gerichts durch sein gesicht, zu solchem hauw soltu durch weit von einander tretten, und mit dem obern leib wol nider gesenckt kommen, auch dein Gefeß mit außgestrecktem Arm der klingen, im herabhauwen ein gut theil gegen der erden vor führen, dardurch du ihm sein klingen dester mehr schwechen und undersich tringen kanst also bald du disen hauw volbracht, als bald Stich gerad für dir hinein, er habe sein Wehr wider under der deinen herfür bracht oder nicht, allein wende im hinein stechen die Lange schneide gegen seiner klingen, so hast fu ihm bald versetzt.