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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/339"

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'''Wie du jhm sein klingen mit einem gegenhauw''' abweisen / vnd nach stechen solt.
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'''Wie du ihm sein klingen mit einem gegenhauw''' abweisen, und nach stechen solt.
  
'''I'''M zůfechten merck wann dein gegenfechtern sein Wehr einem Hauw oder stich sich zeucht / dieselbige weil erhebe auch dein Wehr vbersich / vberort gegen deiner Rechten / vnd in dem er sein Wehr herfúhret / es sey zům hauw oder stich / so Hauwe auch schlims gegen seiner klingen starck durch / also das du jhm mit disem seine klingen gewaltig zůr seiten außschlagest / als bald vnd ehe dann er sein Wehr wider auffbringt / so Stich jhm gerad vor dir hin seinem gesicht.
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'''I'''M zufechten merck wann dein gegenfechtern sein Wehr zu einem Hauw oder stich zu sich zeucht, dieselbige weil erhebe auch dein Wehr ubersich, uberort gegen deiner Rechten, und in dem er sein Wehr herführet, es sey zum hauw oder stich, so Hauwe auch schlims gegen seiner klingen starck durch, also das du ihm mit disem seine klingen gewaltig zur seiten außschlagest, als bald und ehe dann er sein Wehr wider auffbringt, so Stich ihm gerad vor dir hin zu seinem gesicht.
  
'''Wie du jhm seinen hauw außschlagen / vnd durch''' seine fúß hauwen solt.
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'''Wie du ihm seinen hauw außschlagen, und durch''' seine füß hauwen solt.
  
'''D'''Em thů also / als bald er auff dich her hauwet oder sticht / so Hauwe jhm wie nechst gelehrt sein klingen mit sterck von dir auß / also das du mit solchem hauw dein Wehr deiner Lincken seiten bringest / wann du jhm nun also sein klingen mit stercke ausgeschlagen hast / so wirt er aus forcht des stichs mit seiner Wehr wider vbersich Reisen / derenhalben Hauwe jm dieweil er aufffehrt von deiner Lincken / vberzwerch durch sein rechtes Bein / mit wol nach gehencktem leib ganz durch / laß dein Wehr dem hauw nach / nicht weit verfahren / auff das du von deiner Rechten gegen seiner Lincken durch sein gesicht einen gewaltigen geschwinden Wehrstreich habé mógest.
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'''D'''Em thu also, als bald er auff dich her hauwet oder sticht, so Hauwe ihm wie nechst gelehrt sein klingen mit sterck von dir auß, also das du mit solchem hauw dein Wehr zu deiner Lincken seiten bringest, wann du ihm nun also sein klingen mit stercke ausgeschlagen hast, so wirt er aus forcht des stichs mit seiner Wehr wider ubersich Reisen, derenhalben Hauwe im dieweil er aufffehrt von deiner Lincken, uberzwerch durch sein rechtes Bein, mit wol nach gehencktem leib ganz durch, laß dein Wehr dem hauw nach, nicht zu weit verfahren, auff das du von deiner Rechten gegen seiner Lincken durch sein gesicht einen gewaltigen und geschwinden Wehrstreich haben mögest.
  
'''Ein ander stuck / wie du jhm den Stich verzucken /''' und mit verhengen auß der Vnderhůt fechten solt.
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'''Ein ander stuck, wie du ihm den Stich verzucken,''' und mit verhengen auß der Underhut fechten solt.
  
'''I'''M zůfechten so bald du ihn erlangen kanst / so Stich jhm vnversehen aus der Vnderhůt gegen seiner Lincken / zůcke dein Wehr eilents von stich wider ab / gegen deiner Rechten Vnderhůt / in dem du aber also abzuckest /
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'''I'''M zufechten so bald du ihn erlangen kanst, so Stich ihm unversehen aus der Underhut gegen seiner Lincken, zucke dein Wehr eilents von stich wider ab, gegen deiner Rechten Underhut, in dem du aber also abzuckest,

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Wie du ihm sein klingen mit einem gegenhauw abweisen, und nach stechen solt.

IM zufechten merck wann dein gegenfechtern sein Wehr zu einem Hauw oder stich zu sich zeucht, dieselbige weil erhebe auch dein Wehr ubersich, uberort gegen deiner Rechten, und in dem er sein Wehr herführet, es sey zum hauw oder stich, so Hauwe auch schlims gegen seiner klingen starck durch, also das du ihm mit disem seine klingen gewaltig zur seiten außschlagest, als bald und ehe dann er sein Wehr wider auffbringt, so Stich ihm gerad vor dir hin zu seinem gesicht.

Wie du ihm seinen hauw außschlagen, und durch seine füß hauwen solt.

DEm thu also, als bald er auff dich her hauwet oder sticht, so Hauwe ihm wie nechst gelehrt sein klingen mit sterck von dir auß, also das du mit solchem hauw dein Wehr zu deiner Lincken seiten bringest, wann du ihm nun also sein klingen mit stercke ausgeschlagen hast, so wirt er aus forcht des stichs mit seiner Wehr wider ubersich Reisen, derenhalben Hauwe im dieweil er aufffehrt von deiner Lincken, uberzwerch durch sein rechtes Bein, mit wol nach gehencktem leib ganz durch, laß dein Wehr dem hauw nach, nicht zu weit verfahren, auff das du von deiner Rechten gegen seiner Lincken durch sein gesicht einen gewaltigen und geschwinden Wehrstreich haben mögest.

Ein ander stuck, wie du ihm den Stich verzucken, und mit verhengen auß der Underhut fechten solt.

IM zufechten so bald du ihn erlangen kanst, so Stich ihm unversehen aus der Underhut gegen seiner Lincken, zucke dein Wehr eilents von stich wider ab, gegen deiner Rechten Underhut, in dem du aber also abzuckest,