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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/339"

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'''Wie du ihm sein klingen mit einem gegenhauw''' abweisen, und nach stechen solt.
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'''I'''M zufechten merck wann dein gegenfechtern sein Wehr zu einem Hauw oder stich zu sich zeucht, dieselbige weil erhebe auch dein Wehr ubersich, uberort gegen deiner Rechten, und in dem er sein Wehr herführet, es sey zum hauw oder stich, so Hauwe auch schlims gegen seiner klingen starck durch, also das du ihm mit disem seine klingen gewaltig zur seiten außschlagest, als bald und ehe dann er sein Wehr wider auffbringt, so Stich ihm gerad vor dir hin zu seinem gesicht.
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'''Wie du ihm seinen hauw außschlagen, und durch''' seine füß hauwen solt.
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'''D'''Em thu also, als bald er auff dich her hauwet oder sticht, so Hauwe ihm wie nechst gelehrt sein klingen mit sterck von dir auß, also das du mit solchem hauw dein Wehr zu deiner Lincken seiten bringest, wann du ihm nun also sein klingen mit stercke ausgeschlagen hast, so wirt er aus forcht des stichs mit seiner Wehr wider ubersich Reisen, derenhalben Hauwe im dieweil er aufffehrt von deiner Lincken, uberzwerch durch sein rechtes Bein, mit wol nach gehencktem leib ganz durch, laß dein Wehr dem hauw nach, nicht zu weit verfahren, auff das du von deiner Rechten gegen seiner Lincken durch sein gesicht einen gewaltigen und geschwinden Wehrstreich haben mögest.
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sterck von dir auß, also das du mit solchem hauw dein Wehr zu deiner Lincken seiten bringest, wann du ihm  
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'''I'''M zufechten so bald du ihn erlangen kanst, so Stich ihm unversehen aus der Underhut gegen seiner Lincken, zucke dein Wehr eilents von stich wider ab, gegen deiner Rechten Underhut, in dem du aber also abzuckest,
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zucke dein Wehr eilents vom stich wider ab, gegen deiner Rechten Underhut, in dem du aber also abzuckest,</small><section end="3"/>

Latest revision as of 03:34, 28 June 2021

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Wie du ihm sein klingen mit einem gegenhauw abweisen, und nach stechen solt.

IM zufechten merck wann dein gegenfechtern sein Wehr zu einem Hauw oder stich zu sich zeucht, dieselbige weil erhebe auch dein Wehr ubersich, uberort gegen deiner Rechten, und in dem er sein Wehr herführet, es sey zum hauw oder stich, so Hauwe auch schlims gegen seiner klingen starck durch, also das du ihm mit disem seine klingen gewaltig zur seiten außschlagest, als bald und ehe dann er sein Wehr wider auffbringt, so Stich ihm gerad vor dir hin zu seinem gesicht.

Wie du ihm seinen hauw außschlagen, und durch seine füß hauwen solt.

DEm thu also, als bald er auff dich her hauwet oder sticht, so Hauwe ihm wie nechst gelehrt sein klingen mit sterck von dir auß, also das du mit solchem hauw dein Wehr zu deiner Lincken seiten bringest, wann du ihm nun also sein klingen mit stercke ausgeschlagen hast, so wirt er aus forcht des stichs mit seiner Wehr wider ubersich Reisen, derenhalben Hauwe im dieweil er aufffehrt von deiner Lincken, uberzwerch durch sein rechtes Bein, mit wol nach gehencktem leib ganz durch, laß dein Wehr dem hauw nach, nicht zu weit verfahren, auff das du von deiner Rechten gegen seiner Lincken durch sein gesicht einen gewaltigen und geschwinden Wehrstreich haben mögest.

Ein ander stuck, wie du ihm den Stich verzucken, und mit verhengen auß der Underhut fechten solt.

IM zufechten so bald du ihn erlangen kanst, so Stich ihm unversehen aus der Underhut gegen seiner Lincken, zucke dein Wehr eilents vom stich wider ab, gegen deiner Rechten Underhut, in dem du aber also abzuckest,