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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/356"

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genden klingen / vnd Stich jhm behends von seiner klingen ab / gegen seinem gesicht / fahre dieselbige weil / mit deinem Dolchen nach seiner klingen / mit einem zůtrit deines Lincken fůß / als bald zůcke dein Gefeß nach gethonem stich vbersich / vnd bleibe dieweil mit deinem Dolchen vor deinem gesicht / Hauwe demnach mit einem zůtrit deines Rechten fusses / neben demselbigen von vnden auff mit halber schneid vbersich / krefftiglich durch seinen leib / vnd zůcke hiemit dein Wehr gegen deiner Lincken vmb dein Kopff / vnnd fúhre jhm einen gewaltigen hauw gegen seiner Lincken von Oben / vnnd merck in dem solcher hauw auff seiner Versatzung antreffen soll / so zůcke dein Wehr zů dir / vnd fahre mit derselbigen neben seinem Dolchen herumb / vnd stich jhm zůr nechsten Blóß / fúhre (dieweil du solches thůst) dein Dolchen mit ausgestrecktem Arm vor deinem gesicht.

Die vierter art aber zů versetzen vnd zů Fechten / geschicht mit beiden Wehren zůgleich / nemlich das du (in dem er seinen hauw oder stich herfúhret) deine beide Wehren kreutzweiß vber einander schrenckest / vnd also seine klingen zwischen deine beide klingen entpfangest / demnach so bald du die also auffgefangen / mit dem Dolchen an seiner Wehr (die auff zůhalten) bleibest / vnd mit der andern aber eylents (ehe er seine klingen von deinem Dolchen erhebt vnd abgenomen hat) zůr Blóß stechest oder hauwest / welche ich dir auch kúrtzlich erzelen.

Der nach Stich aber hat es fúnff / nemlich zwen von deiner Rechten gegen seiner Lincken / deren dann der eine von Oben / der ander von vnden volbracht wirdt / Die andern zwen werden / der eine oberhalb / der ander vnderhalb / gegen seiner Rechten ins werck gericht vnd gestochen / Der fúnffte ist ein gerader stich / fúr dir hin gegen seiner Brust oder dem gesicht zů / welcher etwan auch oberhalb oder vnderhalb deinem Dolchen hinein gefúhret wirt / jhe nach dem du mit deinem Dolchen versetzen mußt.

Wie du nun der Stich fúnffe / also hastu der nach Háuw auch fúnffe / als der erste so du nach dem Kopff / Der ander nach dem Hals vnd der Achsel zů / Der dritte der hand / Der vierdte der húfft / vnd der fúnffte den fússen zů gericht vnd gehauwen wirt / welches dann wie oben gelehrt / von oben / schlims / vberzwerch / vnd von vnden / volbracht werden kan / vnd das zů beiden seiten / Demnach wan du nun alle Háuw vnd Stich recht treiben / vnnd deinen Dolchen dir zům schutz fúrsichtiglich fúhren kanst / solt du als dann fleissig acht haben / auff das Vor vnnd Nach / wie auch auff das wort Indes / durch welche dan die rechte vnd gelegene zeit eines jeden hauws vnd stichs / wann deren einer zůvolbringen / vnd nútzlich zů treiben sey / erlernt můß werden / Damit du aber solches durch fleissiges veben vnd nachforschen / dester statlicher ins werck richten vnd lernen kónnest / so will ich dir der ordnung nach etliche Exempel dargeben vnd setzen / also.