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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/426"

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<section begin="1"/>In allem Fechten nim fleissig war / das du dich in keinen weg abreytzen oder verführen last / auch deine stóß ohn sonderlichen vortheil im Vor nicht ledig stossest / findestu aber deinen gegen fechter in einer solchen Hůt darinnen er dir ein Blóß dargibt / so soltu jhm nicht freffel derselbigen stossen / sonder schauwen ob du jhn mit verzuckten stóssen auffbringen / demnach durchwechseln mógest / wo er aber in seinen fúrgenomenen Legern lang verharret / so kanstu jn ohnversehens wol ereylen / wann er sichs am wenigsten versihet / hastu jhm aber angebunden / vnd darffest aber entblóssens halben nicht wol (im Vor) stossen / |so|fúhre einen stoß hart an seiner Stangen hinein / vnd fúle im hinein stossen eben / ob er dir wölle deinen stoß ausnemen oder ausschlagen / als bald du das entpfindest / so gehe mit deinem stoß vnden durch / vnd hilffe seiner Stangen vollen gegen der seiten / gegen welcher er dir ausgeschlagen hat / oder stoß jm dieweil er nach ausschlecht auff der ander seiten hinein / empfindestu aber das er mit dir zůgleich stossen will / so biß nicht geh mit deinem stoß / sonder verhalt den fein heimlich oder ohnmerksam / so lang biß er im vollen herstossen ist / als bald er dann herstóst / so fúhre jm seine Stangen in deinem hinein stossen aus / als dann stosse deinen angehebten stoß für vollen hinein / Also soltu in allen stucken nicht geh sein / sonder auffmercken was er für habe auff dich zůfechten / damit du jhm dester füglicher begegnen könnest.<section end="1"/>
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auch deine stöß ohn sonderlichen vortheil im Vor nicht ledig stossest, findestu aber deinen gegen  
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stossen, sonder schauwen ob du ihn mit verzuckten stössen auffbringen, demnach durchwechseln  
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mögest, wo er aber in seinen fürgenomenen Legern zu lang verharret, so kanstu in ohnversehens  
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wol ereylen, wann er sichs am wenigsten versihet, hastu ihm aber angebunden, und
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darffest aber entblössens halben nicht wol (im Vor) stossen, so führe einen stoß hart an seiner  
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Stangen vollen gegen der seiten, gegen welcher er dir ausgeschlagen hat, oder stoß im dieweil  
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er nach ausschlecht auff der ander seiten hinein, empfindestu aber das er mit dir zugleich stossen  
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'''T'''Reibe abermals wie vor durch sein Stangen / einmal zwey / vnd wann er sichs am wenigsten versihet / so falle gehlingen vnder seiner Stangen durch / vnnd reisse jhm demnach eylents sein Stangen von deiner Rechten gegen deiner Lincken vndersich aus / vnd laß hiemit dein Stangen vmb den Kopff fahren / vnd schlage mit einer hand lang nach / Ehe dann ich aber mit dieser Wehr schliesse / will ich voren di andern auch vberlauffen / vnd durchgehn / dieweil ohne das diese drey Wehr aus einem grund gefochten werden.<section end="2"/>
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'''T'''Reibe abermals wie vor durch sein Stangen, ein mal zwey, und wann er sichs am wenigsten  
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versihet, so falle gehlingen under seiner Stangen durch, unnd reisse ihm demnach eylents  
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sein Stangen von deiner Rechten gegen deiner Lincken undersich aus, und laß hiemit dein  
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Stangen umb den Kopff fahren, und schlage mit einer hand lang nach, Ehe dann ich aber mit  
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diser Wehr schliesse, will ich zu voren di andern auch uberlauffen, und durchgehn, dieweil ohne  
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In allem Fechten nim fleissig war, das du dich in keinen weg abreytzen oder verführen last, auch deine stöß ohn sonderlichen vortheil im Vor nicht ledig stossest, findestu aber deinen gegen fechter in einer solchen Hut darinnen er dir ein Blöß dargibt, so soltu ihm nicht freffel zu derselbigen stossen, sonder schauwen ob du ihn mit verzuckten stössen auffbringen, demnach durchwechseln mögest, wo er aber in seinen fürgenomenen Legern zu lang verharret, so kanstu in ohnversehens wol ereylen, wann er sichs am wenigsten versihet, hastu ihm aber angebunden, und darffest aber entblössens halben nicht wol (im Vor) stossen, so führe einen stoß hart an seiner Stangen hinein, und füle im hinein stossen eben, ob er dir wölle deinen stoß ausnemen oder ausschlagen, als bald du das entpfindest, so gehe mit deinem stoß unden durch, unnd hilffe seiner Stangen vollen gegen der seiten, gegen welcher er dir ausgeschlagen hat, oder stoß im dieweil er nach ausschlecht auff der ander seiten hinein, empfindestu aber das er mit dir zugleich stossen will, so biß nicht zu geh mit deinem stoß, sonder verhalt den fein heimlich oder ohnmerksam, so lang biß er im vollen herstossen ist, als bald er dann herstöst, so führe im seine Stangen in deinem hinein stossen aus, als dann stosse deinen angehebten stoß für vollen hinein, Also soltu in allen stucken nicht zu geh sein, sonder auffmercken was er für habe auff dich zufechten, damit du ihm dester füglicher begegnen könnest.

Ein anders aus dem durchfahren.

TReibe abermals wie vor durch sein Stangen, ein mal zwey, und wann er sichs am wenigsten versihet, so falle gehlingen under seiner Stangen durch, unnd reisse ihm demnach eylents sein Stangen von deiner Rechten gegen deiner Lincken undersich aus, und laß hiemit dein Stangen umb den Kopff fahren, und schlage mit einer hand lang nach, Ehe dann ich aber mit diser Wehr schliesse, will ich zu voren di andern auch uberlauffen, und durchgehn, dieweil ohne das dise drey Wehr aus einem grund gefochten werden.