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Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/65"

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Sperren.

MErck wann einer im Wechsel oder Hůt des Olbers fúr dir stehet / so fall jhm listiglich mit Langen schneid auff sein Kling / vnnd in dem es glütscht oder rührt / so verschrenck die Hendt / vnnd sperr ihn also das er nit außkommen mag / oder wann er vor dir auff streicht / so fall jhm mit geschrenckten Henden auff die Klingen vnd sperr ihn.

Verstüllen.

DAs verstüllen soltu also treiben / kompt dir einer fúr der mit allerley arbeyt zů den Vier Blóssen behendt arbeitet / vnd geschwindt solches vber dem Haupt machen will / so fall jhm mit dem schnit auff die Arm oder sein Schwerdt / vnd laß in nit wider abkommen / sondern wo er hin will / so volg im mit dem Schnit auff seinem Arm hart nach / vnd verstill im also sein lauff das er nit arbeiten móg / als bald du den dein gelegenheit ersehen / so stoß in mit dem Schnit von dir / vnd laß zůr nechsten Blóß einfliegen.

Vbergreiffen.

VBergreiffen ist also / Hauw von deiner Rechten zů seiner Obern Lincken Blóß / im Hauw aber greiff mit den Fingern vber das kreuz oder Schilt herauß / jedoch so behalt den Daumen an dem Hefft / vnnd mit der Lincken Handt erheb den Knopff / vnd schlag in mit hangeter Klingen vber oder hinder seiner versatzung auff den Kopff.

Einlauffen.

EInlauffen ist nichts anders denn einem vnder sein Schwerdt einlauffen / das beide Schwerdt zůsamen rúhren / Was ferner das Ringen vnd Werffen belangt / dieweil sich in stucken daß schicket davon verstendig zůhandlen / wil ichs auch biß dahin sparen / vnnd jetzt zům dritten theil meines Zedels schreiten.