You are not currently logged in. Are you accessing the unsecure (http) portal? Click here to switch to the secure portal. |
Difference between revisions of "Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/8"
Page body (to be transcluded): | Page body (to be transcluded): | ||
Line 1: | Line 1: | ||
− | '''Dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Johann Casimir Pfaltz'''grauen | + | <section begin="1"/>'''Dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Johann Casimir Pfaltz'''grauen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / meinem gnedigen Fürsten vnnd Herrn.<section end="1"/> |
− | bey Rhein / Hertzogen in Bayern / meinem gnedigen Fürsten vnnd Herrn | ||
− | '''DUrchleuchtiger Hochgeborner Fürst / E. F. Gn.''' sehen mein ganz willige schuldige dienst / meines eussersten vermögens / vnderthenig zuuor bereit. Gnediger fürst vnnd herr / das die Ritterliche vnd Edel fechtkunst / jetziger zeit bey vilen etlicher massen in abgang gerathen / ist sonder zweiffel vnder andern / das die meiste vnnd fúrnemste Vrsach / Nemlich / das zu diser letsten zeit das schedliche Geschug auffkommen / vnd also gar yberhand genommen / das durch dasselbige / dem aller maňlichsten vnd dapffersten helden / sien Leben / biß weilen auch von dem aller geringsten vnd zaghaffsten / auch zu zeiten mit beyder der frevndt vnd seinde / schmertzen vnd bethawreb / vnuerfehenlich entzudet vnd geraubet wirdt. | + | <section begin="2"/>'''DUrchleuchtiger Hochgeborner Fürst / E. F. Gn.''' sehen mein ganz willige schuldige dienst / meines eussersten vermögens / vnderthenig zuuor bereit. Gnediger fürst vnnd herr / das die Ritterliche vnd Edel fechtkunst / jetziger zeit bey vilen etlicher massen in abgang gerathen / ist sonder zweiffel vnder andern / das die meiste vnnd fúrnemste Vrsach / Nemlich / das zu diser letsten zeit das schedliche Geschug auffkommen / vnd also gar yberhand genommen / das durch dasselbige / dem aller maňlichsten vnd dapffersten helden / sien Leben / biß weilen auch von dem aller geringsten vnd zaghaffsten / auch zu zeiten mit beyder der frevndt vnd seinde / schmertzen vnd bethawreb / vnuerfehenlich entzudet vnd geraubet wirdt.<section end="2"/> |
− | Derhalbé zwr kein Wunder / das solliche freye Ritterlichen úbung nicht allein in abgang komen / sonder auch zum theil nicht ohne geringen nachtheil uhralter löblicher gewonheit / gliech in verachtung gerathen / Wo anderst solliche ermelte vrsach genůgsem / vnnd bey verstendigen Kriegsleuthen statt finden soll / fürnemlich / dieweil mit dem Geschútz / ohne andere Rüstung / Waffen ind Gewehr / nichts außgericht / je etwan / der gange Streitdurch solliche gebreuchlicht Waffen vnnd Handgewehr (wann das Geschútz fúrfallen der vrsach halben nicht zugebrauchen / wie das die erfahren Kriegßleuth bezeugen) auffgehalten muß werden. | + | <section begin="3"/>Derhalbé zwr kein Wunder / das solliche freye Ritterlichen úbung nicht allein in abgang komen / sonder auch zum theil nicht ohne geringen nachtheil uhralter löblicher gewonheit / gliech in verachtung gerathen / Wo anderst solliche ermelte vrsach genůgsem / vnnd bey verstendigen Kriegsleuthen statt finden soll / fürnemlich / dieweil mit dem Geschútz / ohne andere Rüstung / Waffen ind Gewehr / nichts außgericht / je etwan / der gange Streitdurch solliche gebreuchlicht Waffen vnnd Handgewehr (wann das Geschútz fúrfallen der vrsach halben nicht zugebrauchen / wie das die erfahren Kriegßleuth bezeugen) auffgehalten muß werden.<section end="3"/> |
Revision as of 01:22, 18 February 2015
Dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Johann Casimir Pfaltzgrauen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / meinem gnedigen Fürsten vnnd Herrn.
DUrchleuchtiger Hochgeborner Fürst / E. F. Gn. sehen mein ganz willige schuldige dienst / meines eussersten vermögens / vnderthenig zuuor bereit. Gnediger fürst vnnd herr / das die Ritterliche vnd Edel fechtkunst / jetziger zeit bey vilen etlicher massen in abgang gerathen / ist sonder zweiffel vnder andern / das die meiste vnnd fúrnemste Vrsach / Nemlich / das zu diser letsten zeit das schedliche Geschug auffkommen / vnd also gar yberhand genommen / das durch dasselbige / dem aller maňlichsten vnd dapffersten helden / sien Leben / biß weilen auch von dem aller geringsten vnd zaghaffsten / auch zu zeiten mit beyder der frevndt vnd seinde / schmertzen vnd bethawreb / vnuerfehenlich entzudet vnd geraubet wirdt.
Derhalbé zwr kein Wunder / das solliche freye Ritterlichen úbung nicht allein in abgang komen / sonder auch zum theil nicht ohne geringen nachtheil uhralter löblicher gewonheit / gliech in verachtung gerathen / Wo anderst solliche ermelte vrsach genůgsem / vnnd bey verstendigen Kriegsleuthen statt finden soll / fürnemlich / dieweil mit dem Geschútz / ohne andere Rüstung / Waffen ind Gewehr / nichts außgericht / je etwan / der gange Streitdurch solliche gebreuchlicht Waffen vnnd Handgewehr (wann das Geschútz fúrfallen der vrsach halben nicht zugebrauchen / wie das die erfahren Kriegßleuth bezeugen) auffgehalten muß werden.