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Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/10

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lich das er / da er noch jung vnd bey xviij Jaren alt war / mit sonderlicher geschidligheit / die er auß sollicher Ritterlicher úbung erschópfft / seinen Vatter / den Burgermeister vnd óbersten Veldmarschald / in einer Schlacht / so mit Hannibale am waffer Ticinio geschehen / von feinden errettet vnnd bey Leben erhalten.

Das aber bey vnsern Voreltern vnnd alten Teutschen / ihre Jugent / neben andern guten Künsten / auch in Ritterlicher übing auffzuziehen im brauch gewesen sey / darff keins beweifens / dieweil solliches durch das werd selbs erwisen / am Tagligt / Dann nach dem die Rómer vermeinten / wei sie die ganz Welt bezwungen / vnnd als sichere Leuth / den wollústen mehr dann guten Künsten / Policey vnd Ritterlichen úbungen oblagen / vnnd dardurch das gantze Reyserthumb zuritter / allenthalban von seinden angefallen vnd zerrissen / seind vor allen Vólckern / die Ritterlichen Teutschen sollichs zu Retten / anzunemen / vnd wider auffzurichten / beruffen vnd erfordert worden.

Welches denn in keinen weg beschehen / wo nit die fúrtreiffenliche Teutschen / neben guter Policey / auch in allerhand Ritterspil vnnd Kriegs sachen geúbt vnd erfahren gewsen / wie dann and der großmeschtigen thaten vilervnüberwindlicher Teutschen Helden / als Pipini / Caroli Magni / Lodouici Pij vnd Henrici Primi zusehen / welche dann allwegen dermassen mit wolgeúbter Ritterschafft geziert / also das der jetzt vnnd hóchst gemelt lobliche Reyser Henricus primus / nach dem er durch seine RitterlicherTetsché / in einé gefahrlichen Streit oblaf ind Siglich triumphiert / ob jrer wol geordneten vnnd erúbten Ritterschafft sich nit allein verwvndert / sonder auch auß rechtem Keyserliche, gemúth dahin gedacht / wie dieselbigen nicht allein in sollichem Stand ( wie sie auff ihr May. auß fleiß derselbigen loblicher vordern kommen ) wesenlich erhalten / sonder auch weiter auff die nachkommen gereicht vnd geplantzt weren móchte / vnnd der=