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Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/8

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Dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Johann Casimir Pfaltzgrauen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / meinem gnedigen Fürsten vnnd Herrn.

DUrchleuchtiger Hochgeborner Fürst / E. F. Gn. sehen mein ganz willige schuldige dienst / meines eussersten vermögens / vnderthenig zuuor bereit. Gnediger fürst vnnd herr / das die Ritterliche vnd Edel fechtkunst / jetziger zeit bey vilen etlicher massen in abgang gerathen / ist sonder zweiffel vnder andern / das die meiste vnnd fúrnemste Vrsach / Nemlich / das zu diser letsten zeit das schedliche Geschug auffkommen / vnd also gar yberhand genommen / das durch dasselbige / dem aller maňlichsten vnd dapffersten helden / sien Leben / biß weilen auch von dem aller geringsten vnd zaghaffsten / auch zu zeiten mit beyder der frevndt vnd seinde / schmertzen vnd bethawreb / vnuerfehenlich entzudet vnd geraubet wirdt.

Derhalbé zwr kein Wunder / das solliche freye Ritterlichen úbung nicht allein in abgang komen / sonder auch zum theil nicht ohne geringen nachtheil uhralter löblicher gewonheit / gliech in verachtung gerathen / Wo anderst solliche ermelte vrsach genůgsem / vnnd bey verstendigen Kriegsleuthen statt finden soll / fürnemlich / dieweil mit dem Geschútz / ohne andere Rüstung / Waffen ind Gewehr / nichts außgericht / je etwan / der gange Streitdurch solliche gebreuchlicht Waffen vnnd Handgewehr (wann das Geschútz fúrfallen der vrsach halben nicht zugebrauchen / wie das die erfahren Kriegßleuth bezeugen) auffgehalten muß werden.