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Page:Gründtliche Beschreibung der Kunst des Fechtens (Joachim Meÿer) 1570.pdf/9

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Dieweil dem nun also / das bey vnd neben dem Geschütz / auch andere zum Kriegdienstliche Rústung / waffen vnd gewhr / jetziger zeit gleich sowol / als beyvnsern voreltern / von nóthen / vň aber /wie menigklichen bewust / nicht allein gute Rústung / Waffen vnd Gewehr / als Harnisch / Panzer / Swerdt / Helleparthen / Spiesse / vnd dergleichen zugehóre / sonder vil mehr einer täglichen übung / dieselbigen zu einem vortheil / vň des feindts abbruch vnd nachtheil / recht wol vnd geschicklich zugebrauchen / hierzu ganz vnd gar notwndig zu lehrnen sein will. Wie dann die tägliche erfahrung / das manchem seine Rústung / Waffen vnd Gewehr (wann er auch zum besten damit versehen / weißst sich aber nicht darein zuschicken / noch sich damit bedechtlich zu befendieren) mehr hinderlich / dann zur beschútzung seines Leibs vnd Lebens / erschießlich oder fúrstendig werden.

Vnd sich aber solche Ritterliche (wie auch alle andere Künst) schwerlich im aler rechtvn fruchtbarlich begreiffen vnd lehrnen lassen / so haben zwar verstendige vnd Adelmessige personen / bey allen Vólckern / vnd zu jeder zeit / sich dahin beflissen / das ihre auffwachsende jugent / neben andern freyen gůten vnd zut erbar vnnd Mannlicheit angehórigen Tugenden / auch in diser Ritterliché kunst / wie man allerhand Rústung vň Gewehr / beyde zu Roß vnd zu fůß / geschicklich gebrauchen solle / nach notturfft vnderricht werden móchten / wie sollichs die alte glaubwirdige geschicht Búcher aller Vólcker / fúrnemlich aber die Rómischen Historien / klar ind lauter vermelden vnd zuerkennen geben / darauß dann souil eruolgt / das bey sollichen Völdern vil dapffer Rittermessiger Helden vnd theüwre Beschirmer das Vatterlandts / auffkomen vnd erzogen worden / ist auch die nutzbarkeit angewendtes fleiß noch in der jugent / ehe dann sie das volkommen manliche alter erzeicht / herfür getrungen / wie dann sollichs fúrnemlich am Scipione Affricano erschienen / Nem=