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der recht not stand gen zwainen[1]

  1. Eine einmalige Darstellung in der Deutschen Schule: Der Fechter führt drei Waffen, in der rechten ein Schwert, in der Linken Buckler zusammen mit Dolch. Fechten mit zwei Klingen kennt man sonst nur aus der Italienischen Schule des 16. Jh. (Rapier und Dolch). Es handelt sich hier um einen "Notstand gegen zwei Angreifer", während der Bedrohlichere, mit Schwert und Buckler bewaffnete, direkt konfrontiert wird, wird zweite, mit einem Dolch bewaffnete, mit der linken Hand verwundet.