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Difference between revisions of "Page:Sienza e pratica d'arme (Johann Joachim Hynitzsch) 1677.pdf/111"

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Uber diesz auch dasz wenn einer in der weiten Misur den Leib gleich und die Klinge beweget hette, wenn die Füsze nur stille geblieben, er sich noch allemahl salvieren könte: Aber in der engen Misur träget eine jede kleine Bewegung eine große Gefahr mit sich, wie ich droben, da von der Misur und Tempo ist gehandelt worden, gesaget habe.
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<section begin="5"/>''Uber diesz auch dasz wenn einer in der weiten Misur den Leib gleich und die Klinge beweget hette, wenn die Füsze nur stille geblieben, er sich noch allemahl'' salvi''ren könte: Aber in der engen Misur träget eine jede kleine Bewegung eine große Gefahr mit sich, wie ich droben, da von der'' Misur ''und'' Tempo ''ist gehandelt worden, gesaget habe.''<section end="5"/>
  
Ferner soll man auch betrachten, dasz wenn einer wieder den, so still lieget und seine Klinge frei hält, wolte eine Finta machen, es meines erachtens nichts anders were, als sich selbst fruchtlosz in Gefahr stürtzen wollen, weil der fintirende, ob sich gleich der ander um zupariren bewegete, doch gar nicht verletzen kan, wenn der ander nur mit den Füszen still lieget; Denn wenn der fintirende also nicht anreichen, sondern in Unordnung, wie auch in Gefahr ehe als er könne wieder zurükkommen getroffen zuwerden, wird gebracht sein: Wannenhero der so fintiren will einige Bewegung des Feindes erwartten, oder desselben Klinge nicht frei lassen soll, sondern soll sie vorher stringiren, damit sie an dem Orthe wo sie sich befindet nicht treffen könne; Nach welchem einer denn wohl eine Finta machen kan, aber solch erlangtes Vortheil doch nicht wieder verlaszen darff. Ingleichen wenn einer eine Finta machet, musz er allezeit damit vor sich gehen, aufdasz wenn ja irgend der Feind nicht nach der Finta pariren würde, er dennoch gleich hineinstoszen, oder da er schlechterdinges parirete, in der Enderung dis effects dessen Leib ehe anreichen, als er sich mit brechung der Misur salvieren könte: Denn derjenige, so sich mit der Finta beweget hat, wird vielgeschwinder anreichen, als derjenige so auf das zweite Tempo gewarttet, die Misur brechen. Wenn aber ja der Feind indem einer eine Finta machet die Misur bräche, musz man deswegen nicht vollends austoszen, weil er allzuweit entfernet, sondern man soll sich wieder im Lager befestigen und des Feindes Klinge nochmahls stringiren. Dasz darum, wenn derjenige, den man hier getroffen siehet, diese Regulen hätte inachtgenommen, er viel ehe würde getroffen haben, als getroffen worden sein, oder er würde sich zum wenigsten in andre Wege haben salvieren und vor dem Stosz erretten können.
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<section begin="6"/>''Ferner soll man auch betrachten, dasz wenn einer wieder den, so still lieget und seine Klinge frei hält, wolte eine Finta machen, es meines erachtens nichts anders were, als sich selbst fruchtlosz in Gefahr stürtzen wollen, weil der fintirende, ob sich gleich der ander um zupariren bewegete, doch gar nicht verletzen kan, wenn der ander nur mit den Füszen still lieget; Denn wenn der fintirende also nicht anreichen, sondern in Unordnung, wie auch in Gefahr ehe als er könne wieder zurükkommen getroffen zuwerden, wird gebracht sein: Wannenhero der so fintiren will einige Bewegung des Feindes erwartten, oder desselben Klinge nicht frei lassen soll, sondern soll sie vorher stringiren, damit sie an dem Orthe wo sie sich befindet nicht treffen könne; Nach welchem einer denn wohl eine Finta machen kan, aber solch erlangtes Vortheil doch nicht wieder verlaszen darff.''<section end="6"/>
  
Bei diesem gegenwärtigem Stosz ist mit ei=
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<section begin="7"/>''Ingleichen wenn einer eine'' Finta ''machet, musz er allezeit damit vor sich gehen, aufdasz wenn ja irgend der Feind nicht nach der'' Finta pari''ren würde, er dennoch gleich hineinstoszen, oder da er schlechterdinges'' pari''rete, in der Enderung dis'' effects ''dessen Leib ehe anreichen, als er sich mit brechung der'' Misur salvi''ren könte: Denn derjenige, so sich mit der'' Finta ''beweget hat, wird vielgeschwinder anreichen, als derjenige so auf das zweite'' Tempo ''gewarttet, die'' Misur ''brechen. Wenn aber ja der Feind indem einer eine'' Finta ''machet die'' Misur ''bräche, musz man deswegen nicht vollends austoszen, weil er allzuweit entfernet, sondern man soll sich wieder im Lager befestigen und des Feindes Klinge nochmahls'' stringi''ren. Dasz darum, wenn derjenige, den man hier getroffen siehet, diese Regulen hätte inachtgenommen, er viel ehe würde getroffen haben, als getroffen worden sein, oder er würde sich zum wenigsten in andre Wege haben salvieren und vor dem Stosz erretten können.''<section end="7"/>
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Revision as of 03:14, 16 August 2020

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Uber diesz auch dasz wenn einer in der weiten Misur den Leib gleich und die Klinge beweget hette, wenn die Füsze nur stille geblieben, er sich noch allemahl salviren könte: Aber in der engen Misur träget eine jede kleine Bewegung eine große Gefahr mit sich, wie ich droben, da von der Misur und Tempo ist gehandelt worden, gesaget habe.

Ferner soll man auch betrachten, dasz wenn einer wieder den, so still lieget und seine Klinge frei hält, wolte eine Finta machen, es meines erachtens nichts anders were, als sich selbst fruchtlosz in Gefahr stürtzen wollen, weil der fintirende, ob sich gleich der ander um zupariren bewegete, doch gar nicht verletzen kan, wenn der ander nur mit den Füszen still lieget; Denn wenn der fintirende also nicht anreichen, sondern in Unordnung, wie auch in Gefahr ehe als er könne wieder zurükkommen getroffen zuwerden, wird gebracht sein: Wannenhero der so fintiren will einige Bewegung des Feindes erwartten, oder desselben Klinge nicht frei lassen soll, sondern soll sie vorher stringiren, damit sie an dem Orthe wo sie sich befindet nicht treffen könne; Nach welchem einer denn wohl eine Finta machen kan, aber solch erlangtes Vortheil doch nicht wieder verlaszen darff.

Ingleichen wenn einer eine Finta machet, musz er allezeit damit vor sich gehen, aufdasz wenn ja irgend der Feind nicht nach der Finta pariren würde, er dennoch gleich hineinstoszen, oder da er schlechterdinges parirete, in der Enderung dis effects dessen Leib ehe anreichen, als er sich mit brechung der Misur salviren könte: Denn derjenige, so sich mit der Finta beweget hat, wird vielgeschwinder anreichen, als derjenige so auf das zweite Tempo gewarttet, die Misur brechen. Wenn aber ja der Feind indem einer eine Finta machet die Misur bräche, musz man deswegen nicht vollends austoszen, weil er allzuweit entfernet, sondern man soll sich wieder im Lager befestigen und des Feindes Klinge nochmahls stringiren. Dasz darum, wenn derjenige, den man hier getroffen siehet, diese Regulen hätte inachtgenommen, er viel ehe würde getroffen haben, als getroffen worden sein, oder er würde sich zum wenigsten in andre Wege haben salvieren und vor dem Stosz erretten können.

Bei diesem gegenwärtigem Stosz ist mit ei=