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Difference between revisions of "Page:Sienza e pratica d'arme (Johann Joachim Hynitzsch) 1677.pdf/125"
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− | <section begin="4"/>verwendet hat, um sich zudekken und den Feind auswendig im Tempo da er ihn wolte an die Klinge gehen zutreffen: Welches denn auch richtig were angangen, wenn der Treffende ihm hette wollen pariren.<section end="4"/> | + | <section begin="4"/>''verwendet hat, um sich zudekken und den Feind auswendig im'' Tempo ''da er ihn wolte an die Klinge gehen zutreffen: Welches denn auch richtig were angangen, wenn der Treffende ihm hette wollen pariren.''<section end="4"/> |
− | <section begin="5"/>Aber weil diesem bedauchte, er würde sich nicht schützen können, wenn er mit einer Klingen, so in der Fahrt des andern seine zufinden begriffen war | + | <section begin="5"/>''Aber weil diesem bedauchte, er würde sich nicht schützen können, wenn er mit einer Klingen, so in der Fahrt des andern seine zufinden begriffen war'' pari''ren wolte, so ist er deswegen in seiner Bewegung fortgefahren und des Feindes Klinge welche'' cavi''rte gefolget, hat eine'' Contracavation ''gemachet, zugleich den Leib aus der'' Presenz ''voltiret, des andern seine Klinge frei un''pari''ret fahren gelassen, und also ungehindert in dem'' Tempo, ''da die andere kam zuverletzen, getroffen.''<section end="5"/> |
− | <section begin="6"/>'''Von einem auswendigen Qvarta Stosz. No. 32.''' | + | <section begin="6"/>'''''Von einem auswendigen'' Qvarta ''Stosz. No. 32.''''' |
− | '''N'''Ach der Ordnung folget nun No. 32. ein anderer Qvarta -Stosz welcher auswendig anguliret wieder eine Terza gemachet ist, und kan geschehen sein, dasz da sich beide einwendig befunden haben der Getroffene in der angulirten Terza beliegen blieben, und der andere dieses seine Klinge stringiren wollen; Als aber der<section end="6"/> | + | '''''N'''Ach der Ordnung folget nun No. 32. ein anderer'' Qvarta''-Stosz welcher auswendig anguliret wieder eine'' Terza ''gemachet ist, und kan geschehen sein, dasz da sich beide einwendig befunden haben der Getroffene in der angulirten Terza beliegen blieben, und der andere dieses seine Klinge stringiren wollen; Als aber der''<section end="6"/> |
Revision as of 18:49, 16 August 2020
verwendet hat, um sich zudekken und den Feind auswendig im Tempo da er ihn wolte an die Klinge gehen zutreffen: Welches denn auch richtig were angangen, wenn der Treffende ihm hette wollen pariren.
Aber weil diesem bedauchte, er würde sich nicht schützen können, wenn er mit einer Klingen, so in der Fahrt des andern seine zufinden begriffen war pariren wolte, so ist er deswegen in seiner Bewegung fortgefahren und des Feindes Klinge welche cavirte gefolget, hat eine Contracavation gemachet, zugleich den Leib aus der Presenz voltiret, des andern seine Klinge frei unpariret fahren gelassen, und also ungehindert in dem Tempo, da die andere kam zuverletzen, getroffen.
Von einem auswendigen Qvarta Stosz. No. 32.
NAch der Ordnung folget nun No. 32. ein anderer Qvarta-Stosz welcher auswendig anguliret wieder eine Terza gemachet ist, und kan geschehen sein, dasz da sich beide einwendig befunden haben der Getroffene in der angulirten Terza beliegen blieben, und der andere dieses seine Klinge stringiren wollen; Als aber der