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50. Wenn E.G. sehen, das einer wil tieff nach ihrem Unterleib stossen, wie ißt der gemeine gebraucht ist. So treten E.G. nicht mehr als hinden wol uff die quint oder 5 mit, so kan E.G. er nichts thun. Es könnnen E.G. uff die terz oder 3 wol tretten, und ihm einlauffen, wann sie es aber nicht thun wollen, so können E.G. von der quint oder 5 wieder uff das eins tretten, und wieder mit außgerecktem Arm von dem Manne liegen. Aber können E.G. ihme in diesem stück gar wol abbrechen, es sey im Einfauff oder im tretten.