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59. Wenn E. Gn. Lang mit einem fechten oder sich balgen wolten, so geben sich E.G. mit der Klingen mich bloß für sein Gesichte, lest er seine Spize sincken, und will nach E.G. Knie stossen, oder nach sen beinen hawen, oder sonsteu an E.G. Leibe etwas suchen, So fallen E.Gn. oben also bald mit einem stoß nach seiner Brust oder nachm Leibe hinein, daß E.G. eher komen, als er unten, und nemen D.G. die tritte wol acht.