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94. Es kömpt bisweilen, das einer bey der Nacht von etlichen angegriffen wird, es sey wo es wolle, bißweilen von vier auch von fünf oder mehr Personen, und wird mancher also uberfallen, daß es ihme sein Leib und Leben kostet, und forderlich, wenn einer sich bey der Nacht wil auff die Bulschafft begeben, do offt ein ander ihme auff den Dienst wartet, wie es denn wol bißweilen kommen kan, so thunn E.G. ein ding, und verwaren sich mit einem guten Rappier. Werden aber E.G. im heimgehen uberfallen, von den ganzen Hauffen der Feinde, so nemen E.G. das Rappier zu beyden Feusten, und schiessen es nach dem nazen hauffen, und sehen hernach, wo E.G. weiter können schuz erlangen, Denn nith bricht bißweilen Eysen, ehe man das Leben dahin giebet.