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95. Wollen E.Gn. einem ein bossen reissen, es sey im fechten oder im balgen, im Dolch unnd Rappier zugleich, so brauchen E.G. nicht mehr, als diese wort, ich balge mich nicht mit ihr zweyten, sondern mur mit einem, und sich der wil umbsehen, so kömpt er zu kurz, und können ihn E.Gn. durch und durch stossen, auch ihn um hawen verleßen, wenn er nicht recht ist vor der Thür gewesen, und heisset recht: Biete dinem Feinde das Gesichte, trawe ihme nicht zu viel, das heist recht verführet, im fechten und im balgen, man kan es auch aunem aus kurzweile thun, wann E.G. lust zu einem haben im fechten, aber un der noth und in grossen unfällen ist dieses stück auch gut zugebrauchen.