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99. Es wird mancher im balgen mit dem Rappier zu rück getrieben, wann einer auff den andern so begierig ist, und kömpt bißweilen, das ein guter Gefell zur Erde felte, der ander aber ist her, und sticht ihn im fallen zu tode, solches aber ist nicht recht für dem Manne, sondern wann E.Gn. ein solch werck zu handen kömpt, so halten sie innen, bis er wieder auff ist, wil er aber weiter mit E.Gn. daran, so thun sie für ihm was recht ist im balgen, denn es ist neinem jeden sein Leib und Leben lieb, und Gott hat es ienm jeden gegeben, das ser sich seiner Ehren damit kan schützen.