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22. Wann E. G. sehen, das einer derselben wieder nach den waden wil hawen, so lassen sie ihre Klinge wol unter seine kommen, thretten fieff die 3 wol mit, und stossen tieff nach seinem Gemächt hinein. Es bleiben E.G. ihm am Leibe, kehrenn mit der Klingen auch umb, und thun, als wolten sie ihm nachm Kopff hawen. Es kehren E.G. wider mit der Klingen umb, stossen ihm Kreutz und Knopff ins Gesicht, oder was sie mit ihm wil aufangen.