Apostel Paulus I. Corinth. 9. Einen Christlichen Ritter vnd Kempffer auff die Vortheil sehen heisset, welche ein rittermessiger Kempffer vnd Streiter zu obseruiren vnd in acht zu nemen pfleget. Was aber obermelte Kunst vor nutz vnd frommen je vnd allezeit geschaffet, darff keines erweisens, alldieweil solches menniglichen allenthalben wol bewust. Welches dann jrer Churf[ürstlichen] Gnaden Herren Großvater Christmilder seliger gedechtnis Herr Bruder, Hertzog Mauritius, das Fürstliche Heroische Hertz, dieses Chur vnd Fürstlichen Hauses Sachsen Kron auch befunden vnd erfahren hat. Darumb er dann nechst Göttlicher hülff mit seiner Fürstlichen Mannheit, auch nicht ohn hülff dieser Kunst wider aller Feinde mit grossem muth gezogen vnd glücklichen gesieget, vnd durch solche Heroica facta ewiges Lob vnd Ruhm erlanget hat. Alldieweil dann Gnedigster Churf[ürstlicher] vnd Herr, mein gantz intent dahin gerichtet, daß ich nach geringem vermögen vnd gaben, welche mir Gott der Allmechtige in dieser Kunst verltehen, dem gantzen Hochlöblichen Chur vnd Fürstenthumb meine schuldige gehorsame vnd pflichtige dienste erzeigen möchte, der ich (ohne ruhm zu melden) solche ritterliche Kunst des Fechtens von jugend auff, nicht allein von vielen ehrlichen vnd Kunstreichen Meistern erlernet, sondern auch nun mehr lange
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