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zu Lehn rühren, dein Erb und Eigen deinen Kindern dein Leib und fleisch den Thieren in den Wäldten, den vögeln in den Lüfften, und den füchsen in den Wegen. Wir erlauben dich auch männiglich uff allen straßen und wo ein jeglich mann Fried und Geleitt hat, da soltu keins haben, und Wir weisen dich über die vier Straßen der Welt in dem Nahmen des Teuffels, bey den Eyden in der Sach. Drauff Bitt ihn der Kläger mit Fürsprechen zu fragen: Ob man in solcher Acht nicht billig Briefe und Urkundt soll geben. Deß fragt mein Herr die Ritter, und es wird ihm von den Rittern also ertheilt.

Dergleichen Abschieden oder Acht, wie vorher gangen, ist auch bey andern Gerichten gebreuchlich gewesen, als beym Brücken Gericht, der Schöpff stehet auff und spricht also: Die Leute die da benant geklagt, und mit Eyden überzeigt sein, und diß Gericht verschmäht haben, den Theil ich ihre Weiber zu wißenthafften Witben, ire Kinder zu Ehrhafftigen Weisen, ire Lehen ihren Herrn, von dem sie zu Lehnen gehen, Erbe und eygen ihren Kindern,