64. Wenn ihr zween auff einander erbittert seyn, und wil keiner dem anderen nichts nachgeben, und einer den anderen mit erst meynen, einander nach leib und leben stehen, so sol doch den eine für dem andern mit guten bedacht sich fleissig vorsehen für seinem Feind, bis ser mit gelegenheit seiner kan mechtig seyn. Dann wo ihr zween mit einander zugleich stossen, so hat keiner Kunst bey sich, und ist der ruhm auff beyden seiten aus, man sey also klug man wolle, und vergisset darbey die herrlichen Tritte, so mehr tun als ein Stoß, daran viel gelegen ist. Aber daß es einer auffm Tolch an seinem Leibe brauchen wil, kane r mehr dardurch zu schaden kommen, dals daß es ihm frommet, und sinderlich, wenn er nichts daraus agelrnet hat, Als ist mein rath, man brauchte vorsichtigkeit, und vergesse ja der Tritte nicht, so wird man das Lob haben für dem Fiende.
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