96. Haben E.G. einen Sebel in der Hand, und kömpt einer mit einem Rappier an sie, er hawe oder stosse auff E.G. zu, so versezen sie seinen stoß oder hieb mit allem fleis, woher er streichet oder sticht, biß E.G. sehen, das ser zürlangen ist, und geben sich nicht wieder von ihme, denn je näher E.G. mit der versazung an ihn kan kommen, je besser es ist, und geben sich E.G. feines weges bloß von ihme, auff allen seiten des Leibes, woher er kömpt, hawen er tiff auff E.G. zu, so sehen sie, daß sie mit dem Sebel können einlauffen, deßgleichen stöst er nach E.G. so sehen sie, daß si eden Stich außschlagen, unnd lauffen ihm geschwinde unter seiner Klingen ein, so können E.G. mit ihme fechten, wie es die gelegenheit geben wil, Uber daß man der Tritte darbey nicht vergesse, denn am treten und an der geschwindigkeit ist sehr vier gelegen, wie denn auch alle meine Stücke dahin gerichtet seynd.
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