97. Haben E.G. ein Rappier bey sich, und kompt einer mit einem Sebel an sie, und wil frisch auff E.G. zustreichen, so lassen E.G. ihn nicht recht wol ankommen, auch zu keinem treffen auff der Klingen, deßgleichen, wann er auch allerley possen wil fürnemen, so sollen E.Gn. ihme auch nich trawen, sondern fleissig achtung auff seine streiche oder stiche geben, können E.Gn. ihn mit einem landen stosse ertappen, so ist es gut, wo aber nich, so sehen sie, daß sie ihm nach der Faust oder Arm mit der klingen können stossen, so kan mancher toller Kopff nich fort kommen, wann ihme die Faust verlezt ist, unnd heist recht im Sprichwort: Hochmut thut selten gut, denn wenn die Hand oder Faust weg ist, so ists aus mit einem, der wolpochen kan, wo er nicht anders gar also auff dem plaze bleibet.
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