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23. Wann E.G. sehen, das einer hinden an der Klingen ligt, und wil nicht unterlassen durchzugehen mit seiner Spitze fornen nach E.G. Leib hinein. Sehen aber E.G. das er forne mit gantzer gewalt wil nein hawen, so tretten E.G. mit dem lincken Schenckel sampt der versatzung auff ihn hinein, und halten ihre lincke Hand uber seiner Klingen, und ziehen ihr Rappier unter Klingen heraus, unnd stossen ihm nachm gantzen Leibe hinein.