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XXVII v

Hawt er auff dich rechtens /

    Entrüst / und wart vechtens / 

Mit linck seinen rechten fahen /

    Recht überschlah / so mag edir kein schad nahen.
    Gehe strack auff ihn mit dem Entrüsthaw / fahe seinen rechten arm / mit deinem lincken arm oder handt / kere dich umb / und laß dein messer fallen / unnd far ihm unden durch den arm / unnd schlahe ihm deinen rechten arm außwendigs ins gelenck des elnpogens / zuck den an dein brust / leg dich starck mit dem leib daruff Wiltu ihn dann werffen / so schreit mitt deinem rechten fuß hinder seinen lincken.

Bruch. Will er überschlagen im vechten /

    Uberschlagen den rechten / 

Dann soltu durchfaren /

    Er ist gefangen / als in eim garen.
    Greifft er dir mit seiner lincken verkerten handt in dein rechte. Laß dein messer fallen / reiß dein rechte handt innwendigs auß seinr lincken / und fare unden durch seinen lincken arm / wende dein recht seit an sein lincke / wirff ihn starck über dein hufft.

Ein Beschliessen. Recht mit linck arm lern beschliessen /

    Halt ihn vast zu verdriessen / 

Mit messer lern arm dauchen /

    Wiltu der Beschliessen gebrauchen.
    Hawet er oben / haw zugleich mit einem Entrüsthaw / komm nahend an ihn / das die hend einander rüren / In des halt deinen rechten arm starck an seinem / schlahe in des deinen lincken arm über seinen rechten in das gelenck des elpogens außwendig / Far mit der lincken handt innwendig an deinen rechten arm / und lege

dich